Wann ist der Urheberrechtsverstoß gewerblich?

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass in vielen Fällen private und nichtkommerzielle Verstöße, etwa das Einstellen eines einzelnen Films oder eines einzelnen Musikalbums in eine Tauschbörse, als "gewerblich" gewertet werden, was die hohen Abmahngebühren ermögliche. "Der Begriff des 'gewerblichen Ausmaßes' muss durch eine klare und unmissverständliche Formulierung konkretisiert werden, die ausschließt, dass Handlungen zu privaten Zwecken von Verbrauchern ohne Gewinn- oder Einnahmeerzielungsabsicht unter den Begriff des 'gewerblichen Ausmaßes' fallen", so die Forderung des VZBV. Nach bisheriger Rechtsprechung sei es unerheblich, ob jemand als Privatperson beziehungsweise "normaler Verbraucher" handelt oder als Mitglied einer kommerziell agierenden Piratenplattform.

Die vom VZBV in Auftrag gegebene Studie "Verbraucherschutz im Urheberrecht" (April 2011) beleuchtet die rechtlichen Hintergründe. Die breite Auslegung des Begriffs "gewerbliches Ausmaß" führt dem VZBV zufolge auch zu "massenhaften Auskünften auf der Basis richterlicher Beschlüsse". So würden bei deutschen Internetzugangsprovidern monatlich etwa 300.000 IP-Adressauskünfte von Anschlussinhabern erfragt.

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 Abmahnabzocke: Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße
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Basinator 15. Feb 2012

Ich bezog mich in erster Linie auf die direkten vorherigen Beiträge, dort ging es...

neocron 15. Feb 2012

du hast weder verstanden worum es ging ... noch worauf ich hinaus wollte ... und um das...

spiderbit 15. Feb 2012

Ja im grunde sind diese Anbieter von Raum für Künstler wo sie ihre Dienstleistung an den...

anonfag 15. Feb 2012

Der Meinung bin ich auch. Deshalb habe ich auch von allen DVDs die ich gekauft habe...



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