Abkehr von Whatsapp: Datenschützer kritisiert sozialen Zwang bei Chatdiensten

Aus Sicht des hessischen Datenschutzbeauftragten gibt es nur einen Weg, sich ohne soziale Ausgrenzung von Whatsapp zu lösen.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Es ist gar nicht leicht, auf Whatsapp zu verzichten.
Es ist gar nicht leicht, auf Whatsapp zu verzichten. (Bild: Damien Meyer/AFP via Getty Images)

Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel sieht die Gefahr einer sozialen Ausgrenzung bei einem Verzicht auf bestimmte Chatdienste. Wer aus Sorge um seine persönlichen Daten etwa vom Messengerdienst Whatsapp zu einem anderen, von Datenschützern empfohlenen Anbieter wechseln wolle, solle dies am besten auch bei seinen Chatpartnern anregen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden.

"Es wird ein hoher sozialer Zwang ausgeübt, ein bestimmtes Produkt zu nutzen." Wechsele man alleine zu einem anderen Messenger, könne das zu einem Ausschluss aus dem Sozialgeschehen im Bekanntenkreis führen.

"Viele sind mit Whatsapp unzufrieden, sehen auch, dass es datenschutztechnisch Probleme gibt", sagte Roßnagel. Dennoch blieben sie dem Chatdienst treu, weil sie sich sorgten, den Kontakt zu Freunden zu verlieren. "Man muss dann eigentlich immer gemeinsam in der ganzen Gruppe wechseln. Wenn nur ein einzelner wechselt, dann ist das mit dem Verlust sozialer Kontakte verbunden."

Datenschützer rät zur Löschung des Profils von Whatsapp und Facebook

Wer sich um seine Daten im Netz sorgt, sollte aus Sicht des Datenschutzbeauftragten nicht nur sein Whatsapp-Profil löschen, sondern auch das Facebook-Konto schließen. Schließlich sei bei der Eröffnung eines Nutzerkontos bei beiden Anbietern eine Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Daten notwendig, sagte Roßnagel.

Beide Anbieter informieren den Betroffenen jedoch nicht klar über die Konsequenzen der Zustimmung zur Datenverarbeitung. "Bei dieser Form der Einwilligung ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wozu man ja gesagt hat", kritisierte Roßnagel.

Der Datenschutzbeauftragte verwies auf Artikel 12 der Datenschutz-Grundverordnung: "Dort steht ausdrücklich, dass solche Einwilligungen einfach, in klarer Sprache und gut verständlich formuliert sein sollen." Man müsse als Nutzer vor der Einwilligung gut nachvollziehbar informiert sein, wie die Datenverarbeitung genau aussehe, erklärte Roßnagel. Da Facebook und Whatsapp dies nicht gewährleisteten, empfehle er, die Nutzung der Social-Media-Kanäle zu überdenken.

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Bermuda.06 12. Jul 2021

Im Seniorenheim wird man solche Leute finden, aber ob man mit denen noch gut...

ephikles 12. Jul 2021

Ich akzeptiere deine Erklärungen. Aber dann akzeptiere du bitte, dass ich die App lösche...

BitBenno 10. Jul 2021

und wer was auf sich und seine Daten hält, ist mit zu Signal

Keep The Focus 09. Jul 2021

daher ein offenes -Protokoll wie Matrix nutzen. Dort kann jeder Anbieter & App...



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