Ab-in-den-Urlaub.de: Unister muss Prüfung des Landesdatenschützers zulassen

Der sächsische Landesdatenschützer kann eine Tiefenprüfung der Daten bei dem Internetunternehmen Unister vornehmen. Das gab die Behörde bekannt(öffnet im neuen Fenster) . In ihrer aktualisierten Erklärung heißt es, seit Sommer 2012 bemühe sich "der sächsische Datenschutzbeauftragte (...) um eine Tiefenprüfung der Datenverarbeitung innerhalb der Unister-Unternehmensgruppe. Diese Tiefenprüfung kann derzeit nicht fortgesetzt werden, da Unister sich weigert, die (...) erbetenen Auskünfte zu erteilen."
Im Dezember 2012 habe das Verwaltungsgericht Leipzig Unisters Pflicht zur Auskunft bestätigt. "Gegen die Entscheidungen hat Unister noch im Dezember 2012 Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben. Mit (unanfechtbarem) Beschluss vom 17. Juli 2013 hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr die Beschwerden zurückgewiesen" . Verstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der sächsische Datenschützer "ist der Auffassung, dass in den Unternehmen der Unister-Unternehmensgruppe entgegen der gesetzlichen Verpflichtung teils seit Jahren kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt worden war."
Unister-Sprecher Konstantin Korosides erklärte Golem.de nach dem Urteil: "Wir sind sofort auf den Sächsischen Datenschutzbeauftragten zugegangen und haben Gespräche angeboten, wie wir möglichst umgehend in einen guten konstruktiven operativen Austausch kommen können."
Das Unternehmen gab im Juni 2013 bekannt(öffnet im neuen Fenster) , einen neuen Vorstandschef gefunden zu haben. Peter Zimmermann stammt aus dem sächsischen Bautzen und war zuvor Staatssekretär und Regierungssprecher Thüringens in der Staatskanzlei. Über die staatlichen Versorgungsansprüche Zimmermanns gab es einen öffentlichen Streit, über den Südthüringen.de berichtete(öffnet im neuen Fenster) .