ab-in-den-Urlaub.de: Unister-Chef will Reiseportale "komplett überarbeiten"
Der Chef des Internetunternehmens Unister, Thomas Wagner, hat angekündigt, die Reiseportale fluege.de und ab-in-den-Urlaub.de innerhalb von rund zwei Wochen komplett zu überarbeiten. "Wir bauen ein vorbildliches, transparenteres und kundenfreundlicheres Buchungssystem auf", sagte Wagner der Zeitschrift Superillu(öffnet im neuen Fenster). Die Aussagen von Wagner hat Unternehmenssprecher Konstantin Korosides Golem.de bestätigt.
Vorwürfe, Unister arbeite mit Tricksereien, wies Wagner als "Rufmord"zurück. "Wir haben weder jemanden übers Ohr gehauen, noch getrickst." Er räumte aber ein, dass vieles, was jetzt kritisiert würde, "bis dato branchenüblich" gewesen sei.
Zu Unister gehören Flugbuchungsseiten wie Fluege.de und Billigfluege.de, die Online-Reisebüros Ab-in-den-Urlaub.de und Reisen.de, das Serviceportal Preisvergleich.de oder die Datingseite Partnersuche.de.
Unister ist zudem an Flug24.de über die Travel24 AG beteiligt und übernimmt für Billigfluege.de das Service-Fulfillment.
Das Magazin Computer Bild hatte in einem Enthüllungsbericht umfangreiche Vorwürfe gegen Unister erhoben, was das Unternehmen juristisch zu unterbinden versuchte. So behauptet Computer Bild unter anderem: "Unister kassiert oder kassierte mit frei erfundenen Preisreduzierungen, heimlich aufgeschlagenen Servicegeldern, Klickfallen bei Urlaubsbuchungen und weiteren Schwindeleien." Durchgestrichene Altpreise würden Sonderangebote vorgaukeln, die frei erfunden seien. Bei Fluege.de sei laut Computer Bild ein Umbuchungsservice für 5 bis 15 Euro voreingestellt. Bei der Reiseschutzversicherung müsse der Kunde zum Verzicht extra ein Häkchen setzen. Wer dies nicht tue, erhalte ein Reiseschutzabo, das sich im Folgejahr automatisch zu deutlich höheren Kosten verlängere.
Online-Vermittler von Flugreisen dürfen den Kunden Zusatzdienste nicht durch Voreinstellung unterschieben. Das hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. Juli 2012 in Luxemburg entschieden (PDF)(öffnet im neuen Fenster). In einem Urteil zu eBookers.com Deutschland wurde allgemein festgestellt, dass der Käufer eines Fluges die zusätzlich angebotene Reiserücktrittsversicherung gezielt auswählen muss.
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