Ab Ende 2023: Keine Mobilfunktarife von 1&1 in anderen Netzen mehr
Die Bundesnetzagentur hat den Termin festgelegt, bis zu dem 1&1 Mobilfunk als MVNO (Mobile Virtual Network Operator) auftreten darf. Spätestens bis Ende des Jahres 2023 muss der Vertrieb damit beendet werden. "Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter" sei ab Ende des Jahres 2025 einzustellen, erklärte die Behörde am 21. Oktober 2022(öffnet im neuen Fenster).
1&1 Mobilfunk wurde bei der Frequenzauktion im Jahr 2019 übergangsweise eine Doppelstellung zugestanden. Der genaue Termin für das Ende des Zeitfensters stand bisher noch nicht fest. Bislang sind United-Internet-Unternehmen wie 1&1 als Diensteanbieter/MVNO tätig. Zur Beendigung der Doppelrolle hätten mehrere Anhörungen von 1&1 sowie der Wettbewerber stattgefunden, erklärte die Behörde. "Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Die Festlegung trifft auch die United Internet beziehungsweise 1&1", sagte Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetzagentur, Golem.de auf Anfrage.
Kundenmigration wird aufwendig
Der Betreiber erklärte bereits im März 2022, dass die Migration der 1&1-Kunden, die bisher die Netze von O2 und zum Teil auch Vodafone nutzen, technisch aufwendig werde. 1&1 habe mehr als elf Millionen Mobilfunkkunden – die Übertragung ihrer Nummern auf das neue 1&1-Netz werde dauern. Bestandskunden nutzten vorerst weiter die anderen Netze. "Ihr Umzug auf unser Netz beginnt im Herbst 2023 und soll dann innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erfolgen", sagte Mehrheitsaktionär und Konzernchef Ralph Dommermuth.
Im Mai 2021 trafen Telefónica Deutschland und 1&1 Drillisch nach langen Verhandlungen eine Roaming-Vereinbarung. Wenn das Netz von 1&1 Mobilfunk nicht verfügbar ist, sollen die über 11 Millionen Mobilfunkkunden per Roaming ins Telefónica-Netz wechseln können. Diese Vereinbarungen sind von der Festlegung der Bundesnetzagentur nicht betroffen. Auch im Festnetz der Konkurrenten wie Telekom und anderen darf United Internet weiter als Discounter auftreten.
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