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800 MHz: Bundesnetzagentur dürfte nächste Auktion absagen

1&1 wird sich das neue Vorgehen nicht gefallen lassen. 800 MHz bietet wichtige Flächenfrequenzen auf dem Lande.
/ Achim Sawall
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Werden alles für eine Auktion tun: Firmensitz von United Internet (Bild: United Internet)
Werden alles für eine Auktion tun: Firmensitz von United Internet Bild: United Internet

Die Bundesnetzagentur könnte den Betreibern ihren Wunsch erfüllen und die nächste Frequenzauktion ausfallen lassen. Das sagte Behördenchef Jochen Homann der Frankfurter Allgemeinen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) (FAZ). "Ich kann mir ein Vorgehen vorstellen, die Frequenzen kurzfristig und bedingt zu verlängern und zu einem späteren Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren mit weiteren Flächenfrequenzen bereitzustellen. Dabei würde man dann Versorgungsauflagen machen" , sagte Homann der Zeitung.

Die nächste anstehende Frequenzauktion soll im Jahr 2023 oder 2024 abgehalten werden. Ende 2025 laufen die Nutzungsrechte für einige wichtige Frequenzbereiche aus. Versteigert werden soll das Spektrum bei 800 Megahertz, 1,8 und 2,6 Gigahertz. Diese Frequenzen sind heute für LTE im Einsatz.

In Deutschland liegt bei 800 MHz der LTE-Coverage-Layer mit wichtigen Flächenfrequenzen für die Versorgung auf dem Lande. 1,8 GHz dient als GSM/LTE Capacity Layer und 2,6 GHz ist ebenfalls ein Capacity Layer. Mit dem Unternehmen 1&1 gibt es einen vierten potenziellen Bieter.

"Zu klären wäre die Frage des chancengleichen Zugangs zu Frequenzen für Neueinsteiger und den vierten Netzbetreiber" , sagte Homann weiter. Für den neuen Mobilfunkbetreiber 1&1 ist nach eigenen Angaben eine Vergabe ohne ein Auktionsverfahren mit Ausschluss von 1&1 eine unerlaubte Privilegierung der drei etablierten Netzbetreiber. 1&1 Drillisch hatte bei der 5G-Frequenzauktion der Bundesnetzagentur Frequenzblöcke für 1,07 Milliarden Euro ersteigert. Drillisch erhielt 2 x 10 MHz bei 2 GHz und 50 MHz im Bereich 3,6 GHz.

Am 29. November wird der Beirat der Bundesnetzagentur die Frage diskutieren. "Derzeit ist die Frage offen und noch nicht entscheidungsreif. Vor einer Entscheidung ist noch eine Vielzahl von Verfahrensfragen zu klären" , sagte Homann.


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