7TV: Kartellamt genehmigt Streaming-Plattform von TV-Sendern
ProSiebenSat.1 darf seine Streaming-Plattform mit einem US-Konzern ausbauen. Falls wirklich die öffentlich-rechtlichen Sender mitmachen, muss das Bundeskartellamt erneut prüfen.

ProSiebenSat.1 und der US-Konzern Discovery können ihre gemeinsame Streamingplattform ausbauen. Das Bundeskartellamt genehmigte am 23. Juli 2018 die Erweiterung der gemeinsamen Videoplattform 7TV um die Angebote Eurosport Player und Maxdome.
7TV wurde von ProSiebenSat.1 und Discovery bereits im vergangenen Jahr gegründet und vom Bundeskartellamt freigegeben. Es bietet bisher Videos zum Abruf und Live-Streams von TV-Programmen der Muttergesellschaften an, die beide durch Werbung finanziert werden. Auch die Erweiterung der Kooperation lasse nicht erwarten, dass das Gemeinschaftsunternehmen eine dominante Marktposition erhalte.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts sagte: "Maxdome hat zwar ein großes und bekanntes Videoangebot und auch der Eurosport-Player hat mit den Bundesliga-Spielen Bekanntheit erlangt. Der Markt für bezahltes Video-on-Demand ist jedoch nach wie vor ein stark expandierender Markt und weist etwa mit Amazon, Netflix, iTunes und auch Sky sowie mit öffentlich-rechtlichen Angeboten potente Wettbewerber auf."
RTL, ARD und ZDF eingeladen
Max Conze, Vorstandsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Group erklärte im Juni 2018, man wolle die führende Streamingplattform für Deutschland aufbauen mit dem Ziel, in den ersten zwei Jahren zehn Millionen Nutzer zu gewinnen. Man werde die entsprechenden Ressourcen und Mittel dafür einsetzen. "Ich lade hiermit RTL, ARD und ZDF ein, mit uns gemeinsam einen deutschen Champion zu schaffen", erklärte er.
Beim Bundeskartellamt seien ausschließlich die Erweiterung um die eigenen Aktivitäten als Zusammenschluss angemeldet worden, worauf sich die Fusionsprüfung und Freigabe des Bundeskartellamts beschränke. Soweit 7TV weitere Inhalte oder Kooperationspartner aufnehmen will, sei eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und der konkreten Ausgestaltung der Kooperation erforderlich.
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