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5G: Telekom ist nicht zum Jubeln zumute

Die Telekom ist mit den Festlegungen zu 5G der Bundesnetzagentur nicht einverstanden und fürchtet eine Regulierung durch die Hintertür. Dies müsse geklärt werden, bevor die Telekom für das neue Netz investiere.
/ Achim Sawall
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Deutschland-Chef Dirk Wössner (r.) zeigt Berlins regierendem Bürgermeister Michael Müller und Staatssekretär Guido Beermann den Messestand auf der Ifa 2018. (Bild: Deutsche Telekom)
Deutschland-Chef Dirk Wössner (r.) zeigt Berlins regierendem Bürgermeister Michael Müller und Staatssekretär Guido Beermann den Messestand auf der Ifa 2018. Bild: Deutsche Telekom

Der Chef der Telekom Deutschland, Dirk Wössner, ist mit dem Beschluss zur Vergabe der 5G-Frequenzen nicht zufrieden und droht, nicht zu investieren. Wössner sagte dem Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) : "Mir ist nicht nach Jubel. Wenn das, was wir kennen, stimmt, sagt die Bundesnetzagentur: 'Im Prinzip gibt es keine Verpflichtung, aber ...' Mit so einer Argumentation wird Unsicherheit geschaffen. Es darf keine Regulierung durch die Hintertür geben. Wir brauchen vor allem eines: Klarheit."

Bislang gebe es ein Positionspapier für die Beschlusskammer. "Wir können erst Milliarden investieren, wenn ich die Rahmenbedingungen kenne." Er könne klar sagen, dass die Telekom dann bereit sei "zu investieren, wenn alle Details geklärt sind."

Laut dem Beschluss der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur wird es keine Verpflichtung für Netzbetreiber geben, Diensteanbieter zu regulierten Preisen Zugang zum 5G-Netz zu gestatten. Auch wird es kein nationales Roaming geben, mit dem Netzanbieter bei Lücken im Netz auf das Angebot anderer Betreiber zugreifen. "Rechtlich ist es nicht möglich, die Netzbetreiber zu verpflichten, ihre Netze anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen" , sagte Behördenchef Jochen Homann.

Festgelegt wurde jedoch ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Netzen und eine Verhandlungspflicht der bestehenden Netzbetreiber zum National Roaming. Die Bundesnetzagentur ist bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot im Rahmen kommerzieller Verhandlungen in einer Schiedsrichterrolle. United Internet fordert, dass die Schiedssprüche mit einem Umsetzungszwang verbunden werden.


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