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5G: Telefónica befürchtet Rückabwicklung von Frequenzauktion

Laut Telefónica wäre eine kurzfristige Verschiebung der 5G-Frequenzauktion sinnvoller gewesen, statt zu riskieren, dass bereits stattgefundene Auktionen rückabgewickelt werden müssen. Auch die Telekom bleibt bei ihrer Rechtsauffassung.
/ Achim Sawall
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FWA-Aufbau der Telefónica in Hamburg (Bild: Telefonica)
FWA-Aufbau der Telefónica in Hamburg Bild: Telefonica

Die Telefónica sieht weiterhin die Gefahr, dass die 5G-Frequenzauktion nicht rechtssicher ist. Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht Köln die Eilanträge gegen die Auktion abgewiesen. Unternehmenssprecher Guido Heitmann sagte Golem.de: "Immerhin hatten Ende 2018 insgesamt neun Unternehmen gegen die Vergaberegeln geklagt. Nach Abschluss eines dieser regulär weiterlaufenden Gerichtsverfahren gegen die Vergaberegeln könnte weiterhin der Fall eintreten, dass eine bereits stattgefundene Auktion basierend darauf rückabgewickelt werden müsste."

Dies könne dem Netzausbau weit mehr schaden als ein zeitnahes Neuaufsetzen des Auktionsdesigns mit entsprechenden Investitionsanreizen und einer damit verbundenen geringfügigen Verschiebung des Frequenzverfahrens, kommentierte Heitmann.

In die bevorstehende Frequenzvergabe gehe die Telefónica dennoch aus einer Position der Stärke. "Wir sind zuversichtlich, dass wir die Auktion erfolgreich abschließen werden", sagte Heitmann.

Deutsche-Telekom-Sprecher Stephan Broszio sagte zur Ablehnung der Eilanträge: "An unserer Rechtsauffassung hat sich nichts geändert. Gut ist, dass die Auktion nun am 19. März startet. Die Telekom nimmt daran wie geplant teil. Wir sind und bleiben an einem schnellen Auf- und Ausbau der 5G-Infrastruktur in Deutschland interessiert."

Vodafone-Sprecher Volker Petendorf blieb zurückhaltend: "Derzeit werten wir den Beschluss aus. Zu weiteren Details können wir uns noch nicht äußern."

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Eilanträge von Mobilfunkbetreibern gegen die Bedingungen der Auktion der 5G-Frequenzen abgelehnt. Die Versteigerung kann somit am 19. März beginnen. Die Entscheidungen sind laut Verwaltungsgericht Köln unanfechtbar.


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