470 - 694 MHz: Streit um DVB-T2 und Veranstalterfrequenzen spitzt sich zu
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat sich gegen den Vorstoß von Baden-Württemberg gewandt, 60 MHz im Frequenzbereich 470 bis 694 MHz an die Blaulicht-Organisation (BOS) und Bundeswehr zu vergeben. Der Verlust der Frequenzen 470 bis 694 MHz "würde sowohl die terrestrische Rundfunkverbreitung als Garant einer sicheren Kommunikationsinfrastruktur für Qualitätsinhalte gerade in Krisenfällen als auch die Durchführung von Kulturveranstaltungen gefährden und damit auch die Vielfalt in Medien und Kultur in Deutschland gefährden", antwortet die Landesregierung von Rheinland-Pfalz auf eine kleine parlamentarisch Anfrage der CDU zur Zukunft des UHF-Bandes, die Golem.de vorliegt.
Aus physikalischen Gründen kämen andere Frequenzbereiche außerhalb von 470 bis 694 MHz für Kulturveranstaltungen und terrestrisches Fernsehen nicht in Betracht. Es sei für die Landesregierung von hoher Bedeutung, den Frequenzbereich von 470 bis 694 MHz bereits im Rahmen der anstehenden Weltfunkkonferenz 2023 zu sichern.
Was passiert bei 470 – 694 MHz?
Der Bereich ist primär zugeordnet, dort arbeiten aber auch die Kulturfrequenzen oder PMSE (Programme Making and Special Events) der Veranstaltungstechnik mit drahtlosen Mikrofonen und In-Ear-Monitors.
Auch im Koalitionsvertrag für das Land Berlin steht auf Seite 101 (PDF)(öffnet im neuen Fenster): "Die barrierefreie, internetunabhängige und resiliente Empfangbarkeit der Rundfunkanbieter wird verbessert. Dazu gehört der Erhalt der Frequenzen 470 bis 694 MHz für Rundfunk und Kultur."
Der Vorstoß des Innenministeriums von Baden-Württemberg ist umstritten: "Baden-Württemberg ist nicht zuständig für die Bundeswehr. Daher äußert sich das Ministerium vorsichtig: 'Hinzu kommt nach unserer Kenntnis ein Bedarf von bis zu 100 MHz für die Bundeswehr.' Durch diese indirekte Zitierung des Bedarfs der Bundeswehr macht sich das Land Baden-Württemberg deren Argumentation aber zu eigen", sagte Jochen Zenthöfer von der Veranstalter-Initiative SOS (Save Our Spectrum). "Die Kompetenz für Medien- und damit Frequenzangelegenheiten liegt laut Grundgesetz bei den Bundesländern. Die Kompetenz für Frequenzen umfasst auch das Mitspracherecht bei Frequenzzuweisungen, auch wenn diese – aus offensichtlichen Gründen – bundesweit einheitlich geregelt werden."
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