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3G in Betrieben gilt: Wirtschaftsverbände kritisieren hohen Aufwand bei Kontrollen

Mit 3G-Kontrollen in Betrieben soll die rasante Verbreitung des Coronavirus in Deutschland gebremst werden.
/ Ingo Pakalski , dpa
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Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen aktuellen Corona-Test vorlegen. (Bild: Pixabay)
Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Bild: Pixabay

Für Beschäftigte gilt von diesem Mittwoch an 3G am Arbeitsplatz. Zugang zu Betrieben sollen sie nur noch bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Mit diesem Schritt soll die Verbreitung des Coronavirus in Deutschland gebremst werden. Wirtschaftsverbände kritisieren einen hohen Aufwand bei den Kontrollen und die kurzfristige Umsetzung. Einige Firmen wollen in Übergangsregelungen nur stichprobenartig Nachweise kontrollieren.

"Viele Unternehmen haben ihre Abläufe bereits umgestellt und entsprechende Kontrollmechanismen installiert" , teilte der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin, Jörg Nolte, der Deutschen Presse-Agentur mit. "Dennoch ist die Kontrollpflicht gerade für viele Betriebe, die dezentral organisiert sind, schwierig umzusetzen."

Gegen Covid-19 Geimpfte und Genesene müssen das nun im Betrieb belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, Impfzertifikat über eine App oder Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Datenschützer sehen Probleme bei der Umsetzung

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

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Datenschützer sehen noch offene Fragen: "Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen" , monierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber . Stattdessen seien die Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.

Homeoffice-Pflicht kehrt zurück

Die aktuelle Verfügbarkeit von Schnelltests in den Betrieben und die Kapazitäten in den Testzentren seien aber eine Herausforderung, sagte IHK-Geschäftsführer Nolte. "Mehr Planungsvorlauf wäre hier eindeutig gut gewesen." Positiv sei, dass das Gesetz Unternehmen berechtige, den Impfstatus von Beschäftigten zu erfragen. "Das war in vielen Anrufen über unsere Corona-Hotline immer wieder ein wichtiges Thema."

Mit der 3G-Regel im Job kommt auch wieder eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder nicht aufrechterhalten werden könnten - etwa bei Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit es ihrerseits keine Gründe dagegen gibt.


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