3D-Drucker: Waffenbaupläne sollten legal werden, sonst ändert sich wenig
Die legale öffentliche Verbreitung der Baupläne von Waffen wird zu Recht kritisiert. Die Diskussion über Waffen aus dem 3D-Drucker lässt dabei aber das Ausmaß der vorhanden illegalen Waffenproduktion und der bisherigen Gesetzeslücken außer Acht.

Seit heute sollte es in den USA möglich sein, legal die 3D-druckbaren Baupläne von Schusswaffen im Internet zu veröffentlichen. Das galt unter amerikanischen Waffenrechtlern als Meilenstein für die Verteidigung der in der Bill of Rights festgelegten zivilen Grundrechte. Maßgeblich war dabei das Gerichtsurteil in einem Rechtsstreit mit Defense Distributed.
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- Selbstgebaute Waffen
In der Nacht zum heutigen Mittwoch wurde die Verbreitung jedoch durch eine einstweilige Verfügung eines Richters des US-Staates Washington gestoppt. Am 10. August soll es in der Sache zu einer Anhörung kommen. In der Begründung bezeichnete der Richter die CAD-Dateien als das funktionelle Äquivalent einer Waffe, die den Regeln zum Export von Waffentechnologie unterliegen sollten.
Befürchtet wird darin die Verbreitung nicht detektierbarer (Plastik-)Waffen auf der Welt sowie die Herstellung von Ersatzteilen für reguläre Waffen durch Terroristen, Guerrilla-Gruppen und Staaten unter Embargo. Auf die bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Herstellung von Waffen ohne 3D-Drucker, auch solchen aus Plastik, wird in dem Urteil nicht eingegangen.
Der Rechtsstreit begann 2013
Das Urteil entspricht den Befürchtungen der Gegner des ursprünglichen Entscheids. Während die Entscheidung fraglos allen Bemühungen einer besseren Waffenkontrolle in den USA widersprach, wären die praktischen Auswirkungen dieses Urteils, insbesondere in den USA, gering gewesen. Das liegt sowohl an der bisherigen Gesetzgebung in den USA als auch am aktuellen Stand der Waffentechnik und der Technik von 3D-Druckern.
Der Rechtsstreit entstand, als 2013 Pläne für den Liberator im Internet veröffentlicht wurden. Mit ihnen konnten 3D-Drucker eine primitive Feuerwaffe produzieren, die in Kombination mit einigen anderen Teilen Schüsse mit einer schwachen Variante der 9-mm-Pistolenmunition abfeuern konnte. Bei unabhängigen Tests hat sie mehrfach versagt, möglicherweise auch durch falsche Munition. Der Name geht zurück auf eine ähnlich einfache Waffe aus Metall, die im 2. Weltkrieg an Widerstandkämpfer in Europa verteilt werden sollte.
Nachdem Defense Distributed zunächst die Baupläne entfernen musste, hat sie den Rechtsstreit nach mehreren Jahren gewonnen und das stolz auf ihrer Webseite verkündet.
US-Waffen müssen registriert sein, ...
Gegner des Entscheids befürchten die Herstellung unregistrierter und in den USA nicht verfolgbarer Waffen durch Kriminelle. Während das Urteil fraglos allen Bemühungen um eine bessere Waffenkontrolle in den USA widerspricht, werden die praktischen Auswirkungen dieser neuen Rechtssprechung, insbesondere in den USA, gering sein. Das liegt sowohl an der bisherigen Gesetzeslage in den USA als auch am aktuellen Stand der Waffentechnik und der Technik von 3D-Druckern.
Es gibt in den USA etwa 285 Millionen registrierte Waffen, fast eine pro Einwohner. Die oft behauptete Nachverfolgbarkeit solcher registrierter Waffen ist in den USA aber nur in der Theorie gegeben. Die Datenbanken dürfen laut Gesetz nicht per Computer durchsuchbar sein, um eine staatliche Überwachung von Waffenbesitzern zu verhindern. Das würde nach der vertretenen Rechtsauffassung das Recht der Menschen zum Führen von Waffen verfassungswidrig einschränken.
... aber die Gesetze haben absichtlich viele Lücken
Das Resultat ist das digitale Äquivalent eines Karteikastens. Um eine registrierte Waffe ausfindig zu machen, muss in der Datenbank zuerst die Registriernummer des Waffengeschäfts eingegeben werden, in dem die Waffe vermutlich registiert wurde. Danach erhält ein Beamter Zugriff auf eine chronologische Liste von Fotos aller im Geschäft registrierten Waffen, die dann nach der Waffe mit der passenden Seriennummer durchsucht werden muss. Die Seriennummern selbst dürfen nicht in den Datensätzen erfasst werden, um die direkte Durchsuchbarkeit zu verhindern.
Der Aufwand zum Auffinden des Halters einer registrierten Waffe kann damit nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt werden, dauert lange und ist mit der Datenbank unmöglich, wenn die Seriennummer auf der Waffe unkenntlich gemacht wurde. Außerdem wird nur die untere Baugruppe einer Waffe in den USA als Waffe registriert.
Die obere Baugruppe enthält den Gewehr- oder Pistolenlauf und den Verschluss, der zum Abfeuern und Nachladen der Patronen nötig ist. In der unteren Baugruppe befindet sich der Rest vom Abzug, die Feuerkontrolle und das Magazin. Sie enthält alle Bauteile, die Dauerfeuer möglich machen oder verhindern. Die Befürchtungen gehen in den USA vor allem dahin, dass diese unteren Baugruppen illegal hergestellt werden.
Die untere Baugruppe wird aber laut Gesetz erst zur Waffe, wenn sie fertiggestellt ist. Zuvor zählt sie nicht als Waffe und fällt auch nicht unter das Waffengesetz. Es ist allerdings illegal, die Baugruppe zum Zweck des Verkaufs fertigzustellen. Die obere Baugruppe, die den geprüften Lauf der Waffe und den Verschluss enthält, ist in den USA ohnehin nicht registierpflichtig. Die Registrierpflicht in den USA beschränkt sich auch auf den Verkauf von Waffen, nicht den Eigenbau. Trotz der liberalen Gesetzgebung wird immer wieder versucht, die Registrierpflicht von Waffen zu unterlaufen, sowohl aus kriminellen wie auch aus ideologischen Gründen.
Die Gefahr geht von Pistolen und Munition aus |
Da is aber nen Metallrohr, wo man Flintengeschosse (Buckshot) verschießen kann doch viel...
Gibt doch tausend Videos und GIFs von Überfällen, bei denen der Tankstellendieb dann von...
wer zuletzt basht, basht am bashten :)
Kategorie Beispiele Erwerb Besitz Führen A Maschinengewehre, Pumpguns verboten verboten...
Ja, man kann Schlagbolzen und Auszieher (Verriegelungen, Führungen, Federn, etc.) in den...