3D-Drucker: Makerbot patentiert Technik aus der Community
Makerbot hat den Ärger der 3D-Drucker-Community auf sich gezogen. Die Idee in einem Patentantrag stammt angeblich nicht von Makerbot selbst, sondern von mehreren 3D-Druck-Entwicklern. Diese präsentieren ein Beweisvideo und wollen sich gegen das Patent wehren: Es sei wegen Prior Art ungültig. Pikanterweise begann Makerbot selbst mit dem Open-Source-3D-Drucker Reprap und setzt auch weiterhin auf Open-Source.
In dem Patentantrag(öffnet im neuen Fenster) wird das sogenannte Auto Levelling oder Automatic Bed Levelling Probing beschrieben. Dabei kompensiert der 3D-Drucker automatisch die Neigung einer Arbeitsplattform über einen Zusatz, der am Druckkopf befestigt ist. Es sei ein großer Sprung in der 3D-Druck-Technik, schreibt Entwickler Terence Tam in einem Blog-Post(öffnet im neuen Fenster).
Tam hat Auto Levelling bereits in seinem Openbeam Construction System integriert, das im Juli 2013 erfolgreich über Kickstarter(öffnet im neuen Fenster) finanziert wurde. Es basiert seinerseits auf dem Open-Source-Projekt Kossel, in dessen Wiki-Eintrag(öffnet im neuen Fenster) das Automatic Bed Levelling Probing beschrieben wird. Auch der Hersteller Deltamaker hat das Verfahren in einem über Kickstarter finanzierten(öffnet im neuen Fenster) 3D-Drucker integriert.
Tam sammelte weitere Hinweise zu Automatic Bed Levelling Probing aus der Community. Der Entwickler Steve Graber(öffnet im neuen Fenster) hatte Anfang Oktober 2013 ein Youtube-Video zu der Technik veröffentlicht. 20 Tage später reichte Makerbot den Patentantrag ein. Es gebe aber noch frühere Hinweise auf Auto Levelling, schreibt Tam. Bereits 2008 beschreibe ein Forumseintrag des Entwicklers Assargadon ein ähnliches Verfahren(öffnet im neuen Fenster).
Mittlerweile haben sich auch weitere Entwickler über Google+ beschwert(öffnet im neuen Fenster), dass Makerbot ihre Ideen patentieren wolle. Makerbot wurde im Juni 2013 vom Unternehmen Stratasys für etwa 600 Millionen US-Dollar erworben. Inzwischen läuft mindestens eine Patentklage gegen andere Hersteller von 3D-Druckern(öffnet im neuen Fenster). Deshalb ruft Tam dazu auf, beim US-Patentbüro Anträge einzureichen, um die laufenden Patentanträge auf Prior Art untersuchen zu lassen.
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