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300 Millionen Euro: Neues Förderprogramm für lokale Ladesäulen

Von dem neuen Programm sollen Lademöglichkeiten für Elektroautos an Supermärkten, Hotels, Schwimmbädern oder Sportplätzen gefördert werden.
/ Friedhelm Greis
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Solche kommunalen Ladestellen können künftig gefördert werden. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Solche kommunalen Ladestellen können künftig gefördert werden. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die Bundesregierung will weitere 300 Millionen Euro für die Förderung von Lademöglichkeiten bereitstellen. "Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen 'vor Ort' – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können" , sagte Bundesinfrastrukturminister Andreas Scheuer (CSU) am Dienstag in Berlin(öffnet im neuen Fenster) . Bis zu 80 Prozent der Investitionskosten könnten übernommen werden.

Der Förderrichtlinie (PDF)(öffnet im neuen Fenster) zufolge können vom 12. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021 Fördermittel beantragt werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften seien zur Antragstellung aufgerufen. Die Förderung erfolge nach Antragseingang im sogenannten Windhundverfahren.

Gefördert wird demnach der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 kW bis 22 kW mit maximal 4.000 Euro pro Ladepunkt. Der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW wird mit maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt unterstützt. Für den Anschluss ans Niederspannungsnetz einschließlich Installations- und Aufbaukosten können bis zu 10.000 Euro pro Standort bereitgestellt werden. Für den Anschluss ans Mittelspannungsnetz sind sogar 100.000 Euro Förderung pro Standort möglich. Bei allen Förderungen muss der Betreiber mindestens 20 Prozent der Investitionssumme aufbringen.

Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist demnach ebenfalls möglich. Der maximale Förderbetrag hängt dabei vom dazugehörigen Netzanschluss ab. Der Ladepunkt muss mindestens zwölf Stunden an sechs Wochentagen zugänglich sein. Je nach zeitlicher Beschränkung reduzieren sich die Fördersummen. Die Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen und Strom aus erneuerbaren Quellen verwenden.

Zahlreiche Förderprogramme für Ladeinfrastruktur

Das neue Programm ist ein Teil des Förderkonzeptes für das "Gesamtsystem Ladeinfrastruktur" in Deutschland. Dazu zählt neben der Förderung privater Ladestellen, die im November 2020 gestartet wurde , ein Programm für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte, das im kommenden Sommer starten soll. Dafür sind 350 Millionen Euro vorgesehen.

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Bereits im Februar 2021 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Schnellladegesetzes , das Hochleistungsladen an bundesweit 1.000 Standorten ermöglichen soll. Die Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stehe für dieses Frühjahr mit einem Volumen von 500 Millionen Euro an.


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