3,6 GHz: Netzbetreiber müssen sich auf Lage bei 5G-Frequenzen einigen

Die Bundesnetzagentur sieht sich nicht dafür verantwortlich, dass die ersteigerten 5G-Frequenzen in Deutschland noch nicht in Betrieb sind. "Die in der 5G-Auktion versteigerten Frequenzen im Bereich 3,6 GHz können zugeteilt werden, sobald die erfolgreichen Bieter eine Einigung über die konkrete Lage der abstrakt versteigerten Frequenzblöcke erzielt haben" , sagte Behördensprecher Michael Reifenberg Golem.de auf Anfrage. Es liege in der Hand der Unternehmen, sich zu einigen. Wie Golem.de aus Branchenkreisen erfahren hat, gibt es zwischen den Netzbetreibern gewisse Spannungen darüber, wie die konkrete Lage der Frequenzblöcke festgelegt wird.
Die Zuteilungen sollten zeitnah erfolgen, damit die Frequenzen frühzeitig eingesetzt werden könnten, forderte Reifenberg für die Bundesnetzagentur. Alle Frequenzen – auch bereits zugeteilte – könnten grundsätzlich mit 5G genutzt werden, betonte Reifenberg. Die Frequenzen im Bereich 700 MHz, die seit Anfang Juli 2019 für den Mobilfunk verfügbar sind. können ebenfalls mit dem Mobilfunkstandard 5G genutzt werden. Die Telekom hatte in dieser Woche erklärt, die Verfügbarkeit hänge davon ab, wann die Bundesnetzagentur die kürzlich versteigerten Frequenzen herausgebe.
Die Unternehmen Drillisch Netz, Telefónica Deutschland, Telekom Deutschland und Vodafone haben Frequenzen ersteigert. Die United-Internet-Tochter Drillisch gab 1,07 Milliarden Euro aus und erhielt dafür 2 x 20 MHz bei 2 GHz und 50 MHz im Bereich 3,6 GHz. Telefónica Deutschland zahlte 1,424 Milliarden Euro für 2 x 20 MHz (2 GHz) und 70 MHz (3,6 GHz). Vodafone gab 1,073 Milliarden Euro aus und ersteigerte 2 x 40 MHz bei 2 GHz und 90 MHz bei 3,6 GHz. Am meisten zahlte die Telekom Deutschland mit 2,174 Milliarden Euro. Sie besitzt bei 2 GHz 2 x 40 MHz und im Bereich 3,6 GHz 90 MHz.



