17 Monate Beugehaft: Mutmaßlicher Pädokrimineller soll Festplatten entschlüsseln
Ein mutmaßlicher Pädokrimineller in den USA muss den Behörden Zugang zu den auf zwei verschlüsselten Partitionen gespeicherten Daten geben, wie ein Berufungsgericht entschieden hat(öffnet im neuen Fenster) . Der Beschuldigte ist bereits seit 17 Monaten in Haft und wird wohl auch nicht kurzfristig freikommen.
Die Behörden werfen dem Mann vor, auf zwei Partitionen Darstellungen von Kindesmissbrauch gespeichert zu haben. Beide Partitionen sind mit Apples Filevault verschlüsselt. Der Mann lehnt eine Herausgabe des Passworts mit Verweis auf den fünften Verfassungszusatz der USA ab – er bezieht sich also auf sein Recht, sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen.
Das Berufungsgericht widerspricht dem Mann. Denn es sei bereits bekannt, dass auf den Festplatten belastendes Material gespeichert sei ( "foregone conclusion" ). Durch vorangegangene forensische Untersuchungen sei hinreichend bewiesen, dass der Mann tausende Dateien heruntergeladen habe, die wegen ihres Hashwerts als Darstellungen von Kindesmissbrauch bekannt seien. Auf anderen Datenträgern sei zudem einschlägiges Material gefunden worden.
Bislang keine Anklage
Der Anwalt des Mannes zeigte sich von der Entscheidung im Gespräch mit Ars Technica enttäuscht: "Es bleibt ein Fakt, dass die Regierung bislang keine Anklage erhoben hat." Der Klient sei jetzt bereits seit fast 18 Monaten in Haft, weil er sich auf sein Recht zur Aussageverweigerung berufe. Auch die Bürgerrechtsorganisation EFF kritisiert die Anforderungen des Gerichts: "Erzwungene Entschlüsselung ist einer Aussage gleichzusetzen, weil es Verdächtige verpflichtet, den Inhalt ihres Gehirns zu benutzen, um unverständliche Beweise in eine Form zu überführen, die gegen sie genutzt werden kann."
Das Gericht bezieht sich in seiner Argumentation auf den All Writs Act aus dem Jahr 1789. Dieser wurde auch in mehreren Streitfällen zwischen Apple und dem FBI zitiert . Mit dem Gesetz kann das Gericht eine Anordnung gegen Personen oder Firmen aussprechen, Handlungen zu unternehmen, die dem Gericht bei der Wahrheitsfindung dienen sollen.
Dabei argumentieren die Behörden, dass der Verdächtige sein Passwort nicht herausgeben müsse, um dem Gericht zu helfen. Es reiche aus, wenn er die Festplatten in unverschlüsselter Form zur Verfügung stelle.
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