13,6 Millionen Euro weniger: Gericht reduziert Millionenstrafe für Deutsche Wohnen
Im Rechtsstreit um ein Millionenbußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat das Berliner Landgericht den Betrag stark verringert. Gegen das Tochterunternehmen des Dax-Konzerns Vonovia erging ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro. Die Behörde hatte im Jahr 2019 insgesamt 14,5 Millionen Euro verhängt.
"Wir sehen einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung", sagte der Vorsitzende Richter Simon Trost. Doch eine Höhe von 14,5 Millionen sei aus Sicht des Gerichts nicht zu rechtfertigen. "Wir sehen den Verstoß in einem milderen Licht."
So sei das Unternehmen kooperativ gewesen und habe daran gearbeitet, eine technische Lösung zu finden und ein konformes System aufzubauen. Es wäre der Deutsche-Wohnen- Gruppe aus Sicht des Gerichts allerdings möglich gewesen, "es schneller auf den Weg zu bringen".
Das wird Deutsche Wohnen vorgeworfen
In dem Verfahren wirft die Behörde dem Unternehmen vor, zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden Vorkehrungen dafür getroffen zu haben, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig gelöscht werden.
Nach Ansicht der Behörde hätte die Deutsche Wohnen gespeicherte Identitätsnachweise von Mietern und Angaben über deren Zahlungsfähigkeit unmittelbar nach der Begründung des Mietverhältnisses löschen müssen, da sie für die Durchführung der Mietverträge nicht mehr erforderlich seien. Bei Stichproben seien 15 Einzelfälle festgestellt worden.
Der Europäische Gerichtshof war auch beteiligt
Nachdem die Datenschutzbehörde im Oktober 2019 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro erlassen hatte, ging der Fall vor Gericht. Zunächst kassierte das Landgericht Berlin im Jahr 2021 den Bescheid und stellte das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses ein: Die Behörde habe keine konkret verantwortliche Person für den mutmaßlichen Verstoß benannt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.
Es folgte ein Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht, das den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltete. Der entschied im Dezember 2023 im Gegensatz zum Landgericht, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen dürften, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt hätten. Ein Bußgeld dürfe aber nur dann gegen ein Unternehmen verhängt werden, wenn der Verstoß "schuldhaft" begangen worden sei.
Staatsanwalt beantragte 7,3 Millionen Euro
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte nach rund dreimonatigem Prozess ein Bußgeld von insgesamt 7,3 Millionen beantragt. Das Unternehmen habe sich nicht grundsätzlich gegen die Löschung personenbezogener Archivdaten gesperrt. Es sei ein großes IT-Projekt gestartet worden.
Deutsche Wohnen habe sich allerdings "zu spät und nicht ausreichend bemüht", hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es habe eine Übergangsfrist von zwei Jahren gegeben.
Das Unternehmen forderte vor dem Landgericht Freispruch. Die Speicherung der von der Behörde als unnötig eingestuften Daten hätte einer ganzen Reihe weiterer Zwecke wie steuerrechtlicher oder geldwäscherechtlicher Regeln gedient. Die Behörde sei von rechtlich falschen Löschungspflichten ausgegangen.
Zudem habe die Deutsche Wohnen schon vor dem im Bescheid genannten Zeitraum Millionen für die Modernisierung ihres Archivsystems eingesetzt. Die aufgelisteten Daten seien im maßgeblichen Zeitraum bereits "gekappt", also gesperrt und vor unbefugten Zugriffen gesichert gewesen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 526 OWiG LG 1/20)
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