120 Millionen Euro: X legt Berufung gegen DSA-Geldbuße ein
Der Kurznachrichtendienst X wehrt sich juristisch gegen eine Geldbuße durch die EU. Gegen die verhängte Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro sei Berufung in erster Instanz beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingelegt worden, teilte das Unternehmen am 20. Februar 2026 mit(öffnet im neuen Fenster) .
Die EU-Kommission hatte die Geldbuße Anfang Dezember 2025 wegen Verstößen gegen die Transparenzregeln des Digitale-Dienste-Gesetzes (Digital Services Act/DSA) verhängt . Unter anderem monierte die Behörde eine irreführende Authentifizierung von Nutzerkonten durch den blauen Verifizierungshaken. Dabei setzt sich die Strafe aus drei Teilen zusammen: 45 Millionen Euro für die Verifizierungshäkchen, 40 Millionen Euro für den fehlenden Datenzugang für Forscher und 35 Millionen Euro für fehlende Transparenz bei Werbung.
X sieht schwere Verfahrensfehler
Nach Ansicht von X ist die Entscheidung "das Ergebnis einer unvollständigen und oberflächlichen Untersuchung, schwerwiegender Verfahrensfehler, einer verqueren Auslegung der Verpflichtungen gemäß dem DSA, systematischer Verletzungen der Verteidigungsrechte sowie grundlegender Anforderungen an ein faires Verfahren, was auf eine Voreingenommenheit der Ermittler hindeutet" .
Das Unternehmen, das inzwischen zum KI-Unternehmen xAI von Elon Musk gehört, erhofft sich von der Klage eine wegweisende Entscheidung zur Durchsetzung des DSA, zur Berechnung von Bußgeldern und zum Schutz der Grundrechte.
Mit der Geldbuße gegen X brachte die EU-Kommission erstmals ein Überprüfungsverfahren nach dem DSA zum Abschluss. Das Verfahren war bereits im Dezember 2023 gestartet worden. Einem hochrangigen Kommissionsbeamten zufolge zog sich das Verfahren auch wegen der Umstrukturierungen des Unternehmens in die Länge. "Das ist unser erster Fall, und ich möchte einfach, dass uns da nicht irgendein Kommafehler passiert" , sagte er im Oktober 2025 .
Jahrelanges Gerichtsverfahren möglich
Die Kommission selbst sieht in dem Verfahren ebenfalls einen wichtigen Präzedenzfall. X sei ein "Eisbrecher-Verfahren" , an dem sich spätere Verfahren orientieren könnten. "Weil es das erste Verfahren ist, mussten wir viele Probleme das erste Mal lösen. Und da haben wir uns auch ein kleines bisschen mehr Zeit genommen, weil wir wissen, dass dieselben Fragen immer wieder kommen werden" , sagte der Beamte.
Bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist, dürfte noch einige Zeit vergehen. Die Entscheidung des EU-Gerichts könnte anschließend noch von den Parteien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.
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