12 bis 16 Jahre jung: Minderjährige beim Handel mit DDoS-Tools erwischt
Polnische Strafverfolger haben sieben Minderjährige identifiziert, die über das Internet mit Tools zur Ausführung von DDoS-Angriffen gehandelt haben sollen. Laut Pressemitteilung der Polizei(öffnet im neuen Fenster) sind alle Tatverdächtigen zwischen 12 und 16 Jahre jung. Sie sollen nun einem Familiengericht vorgeführt werden. Eine Geld- oder Haftstrafe ist aufgrund des jungen Alters nicht zu erwarten.
Erste Ermittlungen zu dem Fall hatte die Polizei nach eigenen Angaben schon 2025 aufgenommen. Mithilfe der gehandelten Tools sollen mehrere DDoS-Attacken auf populäre Onlinedienste durchgeführt worden sein, darunter Auktions- und Handelsportale, Hosting-Dienste und Buchungsplattformen für Unterkünfte.
Bei Durchsuchungen der Wohnungen der Minderjährigen fanden die Strafverfolger mehrere Tools sowie Teile der Infrastruktur, über die die DDoS-Angriffe durchgeführt wurden. Die sieben Verdächtigen sollen sich untereinander gekannt und bezüglich der Verwaltung und Nutzung ihrer DDoS-Tools ständig miteinander im Austausch gestanden haben.
Mehr Taschengeld durch DDoS-Attacken
Den Angaben zufolge wurden die Durchsuchungen von der polnischen Zentralstelle zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (CBZC) durchgeführt. Neben ein paar Unterlagen mit handschriftlichen Notizen wurden dabei zahlreiche Geräte beschlagnahmt, darunter Mobiltelefone, USB-Sticks, Desktop-PCs, Laptops, Festplatten und eine Ledger-Kryptowallet.
Die polnische Polizei beschreibt die Aktivitäten der Gruppe als "gewinnorientiert" . Sie wirft den Tatverdächtigen vor, Kenntnis über die Rechtswidrigkeit ihrer Handlungen gehabt und sich trotzdem durch die Bereitstellung der DDoS-Tools finanziell bereichert zu haben.
Wie mit den Verdächtigen weiter verfahren wird, soll demnächst ein Familiengericht entscheiden. Wie The Register(öffnet im neuen Fenster) unter Verweis auf eine polnische Anwaltskanzlei berichtet, werden Kinder unter 13 Jahren in Polen grundsätzlich nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Bei 13- bis 17-Jährigen verordneten die Familiengerichte bei solchen Fällen zudem häufig nur Erziehungsmaßnahmen.
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