100 MBit/s: Netzagentur will exklusives Vectoring der Telekom zulassen
Die Telekom bekommt ihr exklusives Vectoring-Recht im Nahbereich um die Hauptverteiler der Bundesnetzagentur. Nur wenn Betreiber bereits stärker ausgebaut hätten als die Telekom, blieben sie verschont, heißt es im Entscheidungsentwurf.
Die Bundesnetzagentur hat die exklusiven Vectoring-Pläne der Deutschen Telekom weitgehend genehmigt. Das gab die Regulierungsbehörde am 23. November 2015 in einem Entscheidungsentwurf bekannt. Die Telekom will im Nahbereich um 8.000 Hauptverteiler die Vectoring-Technik einsetzen und dazu von der Verpflichtung befreit werden, Wettbewerbern VDSL-Anschlüsse in den Hauptverteilern zu ermöglichen. Insgesamt könnten so nach einer umstrittenen Rechnung der Telekom knapp 80 Prozent der Haushalte bis zu 100 MBit/s bekommen.
Nun soll die Telekom das Exklusivrecht bis auf wenige Ausnahmen tatsächlich erhalten. Die Bundesnetzagentur betonte, das gelte nicht ausnahmslos: Ein Konkurrent könne auch künftig in einem Nahbereich auf die "letzte Meile" zugreifen, wenn das Unternehmen sich in einem Gebiet bisher in stärkerem Maße bei der DSL-Erschließung von Kabelverzweigern und damit flächendeckender als die Telekom engagiert habe. Dann kann der Betreiber die Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring erschließen. Hierfür muss er bis Ende Mai 2016 eine verbindliche Ausbauzusage vorlegen.
Kritik von Wettbewerbern
Als Ersatz für den Nahbereich muss die Telekom ihren Konkurrenten ein lokales, virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA) anbieten, das in seinen Eigenschaften der entbündelten TAL sehr nahe kommen muss.
Bundesnetzagenturchef Jochen Homann sprach von einem "fairen Kompromiss". Der Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation) sieht in dem Entscheidungsentwurf "ein fatales Signal". Der Beschlussentwurf trage "nachhaltigen und zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen leider in keiner Weise Rechnung".
VATM-Chef Jürgen Grützner betonte: "Aus unserer Sicht ist der heute vorgestellte Entscheidungsentwurf zu Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler kein fairer Kompromiss." Das wichtige Recht auf Entbündelung werde gegen eine Investitionszusage des regulierten Unternehmens aufgegeben.
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