1 GBit/s: Telekom-Konkurrenten wollen Glasfaser oberirdisch verlegen
Telekom-Konkurrenten setzen auf alternative Verlegetechniken der Glasfaser, um Kosten zu sparen. Diese sind Mini-Trenching, Verlegen in Abwasserrohren oder oberirdisch an Masten.

Telekom-Konkurrenten wollen die Kosten für den Glasfaserausbau mit alternativen Verlegemethoden senken. In ländlichen und unterversorgten Regionen betrügen die Tiefbaukosten bis zu 80 Prozent des gesamten Breitbandausbaus, erklärte der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko). Deshalb setzen die Breko-Unternehmen bei der Verlegung von Glasfaser auch auf den Einsatz alternativer Verlegetechniken wie Mini-Trenching in rund 30 Zentimetern Tiefe sowie in Abwasserrohren oder auf die oberirdische Verlegung als Freileitung auf Beton-, Stahl- oder Holzmasten.
Wie der Verband erklärte, ließen sich mit solchen Methoden die Tiefbaukosten, die durchschnittlich bei rund 80 Euro oder mehr pro Leitungsmeter lägen, auf 30 Euro oder weniger senken. Im Breko sind viele Stadtwerke, regionale und lokale Netzbetreiber, Mitglied, aber auch große Konzerne wie die Telefónica und Netzwerkausrüster wie Huawei und Cisco.
Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur hatte am Wochenende einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der "EU-Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen" vorgestellt.
Neubau nur mit Glasfaser
Positiv sei laut Breko auch die aus der EU-Kostenreduzierungs-Richtlinie ergebende Verpflichtung, ab 2017 alle Neubauten mit hochgeschwindigkeitsfähiger, gebäudeinterner Infrastruktur - zum Beispiel mit Glasfaserleitungen als Inhouse-Verkabelung - auszustatten. Diese Regelung soll auch für umfangreichere Sanierungen von Gebäuden gelten.
Breko-Geschäftsführer Stephan Albers erklärte: "Unser Fokus liegt klar auf einem raschen und vor allem effizienten Glasfaserausbau in der Fläche."
Ein flächendeckender Glasfaserausbau bis zum letzten Bauernhof in Deutschland würde bis zu 93 Milliarden Euro kosten. Das ergaben Berechnungen des TÜV Rheinland und der TU Dresden.
Bei oberirdischer Verlegung von Telekommunikationskabeln muss eine Abwägung der Interessen des sogenannten Wegebaulastträgers - in der Regel die Gemeinde - und des Netzbetreibers erfolgen und auch städtebauliche Belange einbezogen werden. Das geht aus Paragraf 68 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) hervor. Der Wegebaulastträger hat also anders als bei unterirdischer Verlegung einen Ermessensspielraum. Oberirdische Verlegung kann abgelehnt werden, wenn diese "nicht mit den planerischen Zielen der Gemeinde vereinbar ist".
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