1&1: Unlimited Tarife für öffentliches WLAN oder Server missbraucht
1&1 Telecom hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklärt, welche Nutzung das Unternehmen für seine Mobilfunktarife mit unbegrenztem Datenvolumen ausschließen will. Hierzu zählen die gewerbliche oder öffentliche Bereitstellung von WLAN-Hotspots, das automatisierte Nachbuchen von Highspeed-Paketen über Skripte oder Bots.
Untersagt sei auch der Betrieb kommerzieller Dienste und das reine Durchleiten von Datenverbindungen, also Server-Hosting von zu Hause für Webserver, Game-Server, Mailserver oder Cloudspeicher über den Mobilfunkanschluss. Dies wird für Kunden oder andere Personen gebührenpflichtig angeboten.
1&1 darf seine Mobilfunktarife mit unbegrenztem Datenvolumen nicht durch unklare Vertragsklauseln einschränken. Das hatte das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 2 UKl 4/25) entschieden.
1&1 Telecom hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklärt, bei einem "unüblichen Verbrauchsverhalten" die Datenübertragung zu drosseln oder den Vertrag bei erneutem Überschreiten außerordentlich zu kündigen. Was als ein "unübliches Verbrauchsverhalten" galt, blieb jedoch offen. Für Kunden war laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen damit nicht klar erkennbar, ab welcher Datennutzung eine Drosselung oder Kündigung drohen könnte. Damit konnte 1&1 Privatkunden willkürlich kündigen, die einfach ihre Unlimited Tarife intensiv nutzten.
Laut 1&1-Sprecherin Jessica Imhof habe der Netzbetreiber die vom Oberlandesgericht Koblenz beanstandete Klausel "bereits im Frühjahr 2025 angepasst. Sie ist seitdem nicht mehr Bestandteil unserer aktuellen Vertragsbedingungen und wird nicht mehr verwendet", sagte Imhof Golem auf Anfrage.
In den AGB heißt es nun, dass die "Nutzung in Zusammenhang mit WLAN Hotspots" zur "geschäftlichen oder öffentlichen Verwendung durch Dritte" unzulässig sei. Auch der "Betrieb kommerzieller Dienste sowie das Durchleiten von Datenverbindungen" sei unzulässig.
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