1&1 siegt gegen Deutsche Telekom: Gericht verbietet Netzkennung "Im besten Netz"
Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag von 1&1 in einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Telekom dem Unternehmen untersagt, die Bezeichnung der technischen Netzkennung auf Smartphones für Werbezwecke zu ändern. Darauf weist die von 1&1 beauftragte Kanzlei Graf von Westphalen in einer aktuellen Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) hin.
Seit dem 22. Januar 2026 hatte die Deutsche Telekom die Netzkennung für einige Wochen in ''Im besten Netz'' geändert . Parallel dazu lief eine große Werbekampagne. Eigentlich sollte die geänderte Netzkennung für vier Wochen angezeigt werden und noch bis zum 19. Februar 2026 laufen.
Auf Nachfrage von Golem erklärte die Deutsche Telekom, dass die Netzkennung bei allen Kunden wieder auf Telekom.de geändert wurde. Laut der Telekom erfolgte die Umstellung "wie geplant Mitte Februar" . Das widerspricht aber dem zum Start der Aktion genannten Zeitraum von vier Wochen.
Gericht sieht Verstoß gegen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht
Viele Telekom-Kunden waren durch die Änderung der Netzkennung verunsichert(öffnet im neuen Fenster) . Einige vermuteten einen Hackerangriff und viele waren darüber verärgert, dass die Netzkennung für Werbezwecke benutzt wird(öffnet im neuen Fenster) . Zumal das Unternehmen die Umschaltung wohl vornahm, ohne Kunden im Vorfeld über das Vorhaben zu informieren.
Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf verstoße die Änderung der Netzkennung gegen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, heißt es von den 1&1-Anwälten. Das Gericht sei unter anderem von unlauterem Marktverhalten durch Datenschutzverletzung ausgegangen. Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Februar 2026 ist vorläufig (Az.: 38 O 32/26).
Verbraucherschützer klagen gegen Deutsche Telekom
In einem aktuellen Linkedin-Beitrag(öffnet im neuen Fenster) bekundet Telekom-CEO Tim Höttges seinen Unmut über das Vorgehen von 1&1 und bezeichnete die Gerichtsunterlagen ironisch als "73-seitigen Liebesbrief aus dem Landgericht Düsseldorf" . Höttges verweist auf die Qualität des Telekom-Mobilfunknetzes und endet mit den Worten: "Weil wir in unser Netz investieren, nicht in Anwälte."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält das Vorgehen der Deutschen Telekom ebenfalls für rechtswidrig(öffnet im neuen Fenster) und reichte am 5. Februar 2026 am Oberlandesgericht Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass die Netzkennung für Werbezwecke verwendet werde. In diesem Fall ist noch keine Entscheidung bekannt.
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