1&1 Drillisch: Kein viertes 5G-Netz in Deutschland ohne National Roaming
1&1 Drillisch will nur dann ein 5G-Netz aufbauen, wenn es nationales Roaming in den bestehenden 4G-Netzen der Konkurrenz gibt. Unternehmenssprecher Wolfgang Wölfle sagte Golem.de auf Anfrage: "Die Nutzung von National Roaming während der Bauphase des Netzes ist für einen Neueinsteiger Grundvoraussetzung, um seinen Kunden von Anfang an eine flächendeckende Mobilfunkversorgung bereitstellen zu können." National Roaming sei international üblich und werde auch von in Deutschland tätigen Netzbetreibern bereits genutzt. Die Frequenzbedingungen der Bundesnetzagentur sähen National Roaming ausdrücklich vor, betonte Wölfle.
Der Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, ist jedoch ein Gegner des nationalen Roaming im Mobilfunks Homann sagte am 28. November 2019: "Wir müssen diese elende Debatte um einen Zwang zum Roaming beenden." Nationales Roaming bedeute die Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber, das eigene Netz für die Konkurrenz zu öffnen.
1&1 Drillisch ruft Bundesnetzagentur und EU an
"Die Verhandlungen über National Roaming gestalten sich leider sehr zäh. Deswegen hat 1&1 Drillisch zwischenzeitlich die Bundesnetzagentur angerufen und ihre Schiedsrichterrolle aktiviert. Außerdem tauscht sich 1&1 Drillisch eng mit der EU-Kommission aus", erklärte Wölfle. Telefónica sei nicht nur auf Basis der 5G-Frequenzbedingungen verpflichtet, mit 1&1 Drillisch über ein diskriminierungsfreies National-Roaming-Angebot zu verhandeln, sondern müsse National Roaming auch aufgrund der von Telefónica im Rahmen des Erwerbs von E-Plus eingegangenen Selbstverpflichtungen gegenüber der EU-Kommission anbieten, sagte er.
Auf der Grundlage dieser Selbstverpflichtungen wurde im Jahr 2014 der Mobile Bitstream Access für Mobile Virtual Network Operator (MVNO)-Vertrag zwischen Telefónica und 1&1 Drillisch geschlossen, der "auf Wunsch von 1&1 Drillisch in ein National Roaming Agreement umgewandelt werden kann", erklärte Wölfle.
Von der Bundesnetzagentur hat Golem.de erfahren, dass Drillisch im Rahmen der im Jahr 2019 durchgeführten Versteigerung Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz erworben hat – und mit den "Frequenzen sind Versorgungsverpflichtungen verbunden", betonte Behördensprecher Michael Reifenberg Golem.de auf Anfrage.
Doch 1&1 Drillisch kann die Frequenzen auch weiterverkaufen. "Dies wäre durch die Bundesnetzagentur zu prüfen. Nach dem Telekommunikationsgesetz können Frequenzen grundsätzlich übertragen oder überlassen werden. Einem Antrag auf Frequenzübertragung wäre dann zuzustimmen, wenn beim Erwerber die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Frequenzzuteilung vorliegen und keine Wettbewerbsverzerrung zu befürchten ist", sagte Reifenberg.
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