0zapftis: Innenminister hält Staatstrojaner weiter für unproblematisch

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht trotz eines kritischen Berichts des Landesdatenschützers kein Problem in den illegalen Funktionen des Trojaners 0zapftis.

Artikel veröffentlicht am ,
Hexdump eines Teils von mfc42ul.dll (Backdoor:W32/R2D2.A) - des sogenannten Bundestrojaners
Hexdump eines Teils von mfc42ul.dll (Backdoor:W32/R2D2.A) - des sogenannten Bundestrojaners (Bild: Chaos Computer Club/CC BY-SA 3.0)

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist trotz weitgehender Kritik seines Landesdatenschützers weiter vom Staatstrojaner überzeugt. Dieses damals als Bayerntrojaner bekanntgewordene Schnüffelprogramm ist auch der Schädling, der 0zapftis genannt wird. Der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" sei "durch die Maßnahmen in keinem Fall beeinträchtigt" worden, sagte Herrmann.

Der FDP-Internetexperte Jimmy Schulz sagte dazu: "Dies zeugt nicht nur von Unkenntnis, sondern auch von Blindheit gegenüber den bestehenden Sicherheitslücken und verfassungsrechtlichen Problemen. Die handelnden Personen sollten sich ihrer Verantwortung bewusst werden und die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen."

Der Chaos Computer Club hatte am 8. Oktober 2011 aufgedeckt, dass 0zapftis illegale Funktionen enthält. Laut der Analyse konnte der Trojaner "weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen". Der Trojaner war zudem in der Lage, Dateien auf dem Rechner des Angegriffenen zu manipulieren.

Laut dem Bericht von Bayerns Landesdatenschützer Thomas Petri kann die Software nicht sicherstellen, dass Dritten kein Zugriff auf das Programm und damit zu den Daten des Betroffenen möglich ist. Auch die Vergabe und Verwaltung der Nutzerkennungen entspreche nicht den üblichen Datenschutzbestimmungen. Die Möglichkeit, das Programm um weitere Funktionen zu erweitern, nachdem es installiert ist, also die unzureichende Begrenzung der Überwachungsfunktionen, könne den Richtervorbehalt aushebeln.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2008 gegen einen Staatstrojaner für die Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen geurteilt. Deutschen Behörden ist die Onlinedurchsuchung seitdem nur in wenigen Fällen gestattet, so muss eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen und eine richterliche Anordnung vorliegen. Danach wurde an einer geänderten Variante der Spionagesoftware gearbeitet, die als Quellen-TKÜ-Software jedoch ausschließlich zur Überwachung von VoIP verwendet werden darf. Experten gehen davon aus, dass ein legaler Staatstrojaner nicht machbar ist.

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qwertü 10. Aug 2012

geh mal nen Perso beantragen bitte.

franzel 10. Aug 2012

Okay, mal langsam. Im Artikel ging es um den bayerischen Innenminister Herrmann. Es gibt...

kawahori 10. Aug 2012

Schutz der Bürger ist die aufgabe der Exekutive, die ihre Befugnisse und Richtlinien...

a.nym 10. Aug 2012

Er ist BAYER ! wohin willst du den den noch "Aus"-Bürgern ?



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