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E-Commerce: Gemeinschaftskauf vor dem Kadi

/ Andreas Donath
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Das Kölner Internetunternehmen Primus-Online will in Sachen Einkaufs-Gemeinschaften eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe erreichen.

Zwei Markenartikelhersteller hatten einstweilige Verfügungen erwirkt, um den Verkauf ihrer Produkte bei Powershopping zu unterbinden. Die Urteilsbegründungen liegen jetzt vor: Die Vorwürfe lauten auf den Verstoß gegen das Rabattgesetz, die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Holger Twiehaus, Powershopping-Geschäftsführer, kann die Entscheidung nicht nachvollziehen: "Bei den einzelnen Preisstufen handelt es sich nicht um Rabatte, sondern um Festpreise. Nach Ablauf des definierten Zeitraumes entscheidet sich ganz klar, auf welcher Preisstufe der Kaufvertrag zustande kommt."

Ein Verstoß gegen das Rabattgesetz, die Preisangabenverordnung oder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist nach Einschätzung von Twiehaus nicht gegeben. "Von Anfang an ist für jeden klar erkennbar, unter welchen Voraussetzungen die angegebenen Preise gelten. Die Preisstufen stehen fest und die Verbraucher können selbst entscheiden, zu welchem Preis sie kaufen möchten – wir beeinflussen die Verbraucher nicht. Die Anzahl der Käufer ist jederzeit transparent" , sagt Twiehaus.

Frank Bohmann, ebenfalls Geschäftsführer bei Powershopping, sieht dem höchstrichterlichen Urteil in jedem Fall versöhnlich entgegen: "Bislang hat kein Vertriebsweg den anderen überflüssig gemacht oder gar verdrängt. Der stationäre Handel hat nach wie vor ebenso seine Berechtigung wie Powershopping." .

Seit September 1999 bietet Powershopping Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Kaufkraft im Internet durch die Bildung von Einkaufsgruppen zu vereinen. Je größer die Gemeinschaft ist, desto größer auch die Ersparnis.


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