Bundesamt: Schnurlose Telefone unbedenklich
Schnurlose unbedenklichDas Bundesamt für Strahlenschutz hat in einer
Pressemitteilung erklärt, dass schnurlose Telefone für Haus
und Garten mit einer Reichweite bis 300 m nach derzeitigem
wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitliche
Beeinträchtigung mit sich bringen.
Die elektromagnetischen Felder, die von schnurlosen Telefonen ausgehen, zählen zur Hochfrequenzstrahlung. Seit langem sind Schwellenwerte der Intensität bekannt, ab denen gesundheitliche Wirkungen durch hochfrequente Felder auftreten können. Die Abstrahlung von schnurlosen Telefonen liegt nach Angaben des Amtes allerdings weit unterhalb dieser Grenzwerte.
Es gäbe allerdings Unterschiede zwischen digitalen und analogen Geräten. Bei den analogen Standards CT1 und CT2 für schnurlose Telefone werden nur während des Telefonats Signale zwischen Basisstation und Hörer abgestrahlt. Diese werden aus dem akustischen Ton der Sprache und der sogenannten Trägerfrequenz gebildet. Die Abstrahlleistungen betragen dabei nur wenige Milliwatt im Frequenzbereich zwischen 800 und 1000 Megahertz.
Schnurlose Telefone nach dem DECT-Standard zählen zu den digitalen Telefonen. Die Information wird dabei als Folge einzelner Bits aufbereitet und in sogenannten Zeitschlitzen, mit 100 Hertz getaktet, ausgesendet. Die Sendeleistungen innerhalb der Zeitschlitze liegen hier bei 250 Milliwatt (Spitzenleistung), man spricht von "gepulster" Abstrahlung. Die Trägerfrequenz beträgt etwa 1,9 Gigahertz.
Unter der bundesweit kostenfreien Rufnummer 0800/885-1111 informiert das Bundesamt für Strahlenschutz im Bürgertelefon ab 15. Dezember über die hochfrequenten Felder von schnurlosen Telefonen.
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