Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Wer haftet für Jahr-2000-Schäden?

/ Andreas Donath
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Nur noch wenige Tage verbleiben bis zum Beginn des Jahres 2000 und der Erkenntnis, ob man den Jahr-2000-Fehler über- oder unterschätzt hat. Da der Spielraum für technische Maßnahmen immer enger wird, bleibt in vielen Fällen nur die Frage: Wer haftet für die entstandenen Schäden?

Das Magazin iX erörtert in seiner aktuellen Ausgabe die Rechte und Pflichten von Softwarehäusern, Anwendern und Beratern mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts.

Obwohl sich die deutsche Rechtssprechung noch kaum mit Jahr-2000-Fällen befasst hat, lassen sich für die DV-Branche einige Faustregeln definieren:
Ob ein Jahr-2000-Fehler als Produktmangel gilt, hängt oft von der üblichen Einsatzdauer von Soft- und Hardware ab. Eine 1992 gekaufte Textverarbeitung beispielsweise muss nicht Jahr-2000-fest sein, eine 1998 zum firmenweiten Einsatz erworbene Datenbank schon.

Beratungsunternehmen sind verpflichtet, auf ihnen bekannt gewordene Millennium-Probleme hinzuweisen. Haben sie dieses versäumt, begründet dies Schadensersatzansprüche.

Der Jahr-2000-Fehler kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, falls durch Fehlfunktionen Personen zu Schaden kommen.

Kunden mit Wartungsverträgen können aufatmen. Sie begründen oft die Pflicht, den Jahr-2000-Fehler kostenlos zu beseitigen.

"Wir werden wohl im nächsten Jahr mit einer Prozesswelle wegen Jahr-2000-Schäden rechnen müssen" schätzt Jürgen Seeger, iX-Chefredakteur, die Lage ein. Er rät: "Wer jetzt noch nicht ausreichend vorgesorgt hat, sollte zumindest einen Notfallplan erstellen." . Denn ansonsten können beispielsweise Geschäftsführer im schlimmsten Fall auch persönlich haftbar gemacht werden.


Relevante Themen