Freispruch im CompuServe-Prozess gegen Felix Somm
Durch den Freispruch von Felix Somm besteht für die deutschen Internet- und Online-Anbieter wieder Rechtssicherheit, kommentierte die CompuServe Deutschland GmbH am Mittwoch in München das Urteil im Berufungsverfahren gegen den ehemaligen CompuServe-Geschäftsführer Felix Somm.
Das Landgericht München I hatte zuvor den ehemaligen CompuServe-Geschäftsführer Felix Somm vom Vorwurf der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet freigesprochen.
"Die Online-Anbieter haben sich schon immer in der Pflicht gesehen, Kinder zu schützen. AOL und CompuServe haben deshalb bereits vor einigen Jahren mit der sogenannten Kindersicherung ihren Mitgliedern eine technisch ausgereifte und dennoch einfach zu bedienende Software zur Verfügung gestellt. Mittels der Kindersicherung ist es jedem unserer Mitglieder möglich, verschiedene Inhalte des Internets für sich oder für seine Kinder auszublenden", erklärte Andreas Schmidt, President and CEO AOL Europe.
"Wir werden auch in Zukunft mit Eltern, Bildungseinrichtungen und allen interessierten Gruppen zusammenarbeiten, um jedem Internet-Surfer, vor allem aber Eltern und ihren Kindern, den einfachen und sicheren Gebrauch des Internets zu vermitteln", so Schmidt weiter. "Auch unsere partnerschaftliche Kooperation und enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden hat sich bewährt. Wir werden auch weiterhin zusammen dafür sorgen, dass die Gesetze gegen Kinderpornografie und andere kriminelle Aktivitäten eingehalten und umgesetzt werden."
Bereits im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht München (Mai 1998) hatten zahlreiche vom Gericht als Sachverständige geladene Rechtsexperten übereinstimmend erklärt, dass das 1997 in Kraft getretene Teledienste-Gesetz eine Verurteilung von Felix Somm nicht zulasse. Danach sind Anbieter, die lediglich den Zugang zur Nutzung des Internets vermitteln, nicht für fremde Inhalte verantwortlich zu machen, so CompuServe. Trotzdem vor diesem Hintergrund sowohl Verteidigung wie auch Staatsanwaltschaft im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens auf Freispruch plädiert hatten, war Somm von Richter Wilhelm Hubbert zu zwei Jahren Bewährungsstrafe und 100.000 Mark Geldbuße verurteilt worden.
Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und machte so den Weg für die zweite Verhandlung frei.
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