Berufungsverfahren gegen Felix Somm

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Am Montag beginnt die Berufungsverhandlung gegen den früheren CompuServe Deutschland-Manager Felix Somm. Er soll nach dem erstinstanzlichen Urteil Kinder- und Gewaltpornographie bis "ins letzte Kinderzimmer" aus reinem Geschäftsinteresse zugänglich gemacht haben.

Sogar die Staatsanwalt war von der Unschuld des Angeklagten Somm überzeugt und hatte auf Freispruch plädiert. Als Richter Wilhelm Hubbert dann dennoch eine drakonische Strafe verhängte, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und machte damit den Weg für die zweite Verhandlung frei. Somm war zu zwei Jahren Bewährungsstrafe und 100.000 Mark Geldbuße verurteilt worden.

Ausschlaggebend für ihre Beurteilung der Schuld des Angeklagten war im ersten Prozeß ein Gutachten, wonach der Deutschlandchef der amerikanischen Firma CompuServe den Zugang zu pornographischen Inhalten nicht unterbinden konnte. Somm hatte alles ihm mögliche getan und seine US-Muttergesellschaft, die die tatsächliche Sachgewalt über die Verbreitung innehatte, um Sperrung bestimmter pornographischer Inhalte ersucht. Diese hatte nicht reagiert.

Hier zeigt sich die eigentliche Problematik des Falles: die Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern (ISP). Ist jemand für etwas verantwortlich, zu dem er nur Zugang gewährt, über dessen Inhalte er aber keine Kontrolle hat? Das 1997 verabschiedete Teledienstgesetz (TDG) verneint diese Frage. Richter Hubbert hat sie jedoch faktisch bejaht.

Das TDG macht einen ISP für die Verbreitung von Inhalten verantwortlich, wenn ihm der Inhalt bekannt war oder sein mußte und eine Sperrung "technisch möglich und zumutbar ist".

Die Urteilsverkündung wird schon für den 17. November erwartet.

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