Onlinewerbung: Datenschutz für Nutzerdaten
Im Rahmen einer Datenschutzinitiative hat der Onlinevermarkter G+J Electronic Media Service GmbH im Sommer 1999 eine Erklärung zur Selbstverpflichtung - die "EMS Privacy Policy" - verabschiedet.
Diese soll den verantwortungsvollen Umgang mit Nutzerdaten sicherstellen. Alle von EMS vermarkteten Websites haben sich dazu verpflichtet und werden in Kürze die Privacy Policy auf ihren jeweiligen Sites veröffentlichen.
Der richtungsweisende Charakter der Initiative zeigt sich zum Beispiel darin, dass IBM nach eigenen Aussagen ab dem Jahr 2000 nur noch auf solchen Internet-Sites werben wird, bei denen verstärkt auf Datenschutz geachtet wird.
"Durch diese Ankündigung sieht sich EMS darin bestätigt, das Thema Datenschutz konsequent in den Geschäftsbereichen zu verankern. Im Zuge der sich abzeichnenden Etablierung des Internets als Massenmedium ist es für uns als Marktführer selbstverständlich, von Anfang an die höchsten Qualitätsmaßstäbe in puncto Sicherheit zu setzen", so Dr. Sven Hasselmann, Leiter der Vermarktung bei EMS.
Kommentar:
Es ist zu erwarten, dass der Druck der Werbekunden weitere Vermarkter motivieren wird, sich von ihren Partnern Datenschutzerklärungen geben zu lassen. Natürlich ist dies auch eine vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber den Verbrauchern und ausnahmsweise war dazu nicht einmal der Eingriff des Staates notwendig.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed