Ohne Handy-Freisprecheinrichtung: 60 DM Strafe
Nach einem Bericht der Welt am Sonntag will das Bundesverkehrs-Ministerium das Telefonieren am Steuer künftig einschränken.
Wer nach dem Willen des Verkehrsministers Klimmt (SPD) künftig keine Freisprechanlage hat und trotzdem telefoniert, soll 60 Mark Strafe zahlen. Schon kommendes Jahr soll eine entsprechende Verordnung in Kraft treten, die eine Übergangsfrist von einem Jahr vorsehen soll.
Sollte diese Verordnung in Kraft treten, dürfte sich die Zulieferindustrie und zahlreiche Werkstätten ob zahlreicher Aufträge freuen. Auch die an zahlreiche Handys ansteckbaren Mikrofon-Kopfhörer-Kombinationen gelten als Freisprecheinrichtung, sofern bei der Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Eine Frei-Wähleinrichtung ist nicht geplant.