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Ohne Handy-Freisprecheinrichtung: 60 DM Strafe

/ Andreas Donath
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Sollte diese Verordnung in Kraft treten, dürfte sich die Zulieferindustrie und zahlreiche Werkstätten ob zahlreicher Aufträge freuen. Auch die an zahlreiche Handys ansteckbaren Mikrofon-Kopfhörer-Kombinationen gelten als Freisprecheinrichtung, sofern bei der Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Eine Frei-Wähleinrichtung ist nicht geplant.


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