Will Gema Gebühr für CD-Brenner erheben ?

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Auf Grund der Möglichkeit, dass sich mit Hilfe von CD- Brennern nicht nur Daten, sondern auch Musik auf CDs kopieren läßt, hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) angeblich zum Handeln aufgerufen.

Einem Bericht der IT- Fachhandelszeitschrift ComputerPartner zufolge will die Gema eine Gebühr für CD-Brenner erheben. Eine entsprechende Klage gegen den Hersteller Hewlett- Packard sei eingereicht und soll im November verhandelt werden.

Die Gema betont, man wolle die Urheberrechte der Künstler vor dem massenhaften privaten Kopieren geistigen Eigentums schützen, so der Vorsitzende der Gema, Prof. Dr. Reinhold Kreile, in ComputerPartner. Es würde sich bei der geforderten Abgabe in keiner Weise um eine Sonderabgabe als Pauschalersatz für Schäden durch Raubkopieren handeln, sondern um die angemessene und gesetzlich garantierte Entlohnung für kreative Leistungen.

Derzeit wird bei CD-Brennern für PCs, die mit normalen CD- Rohlingen arbeiten, keine Gema-Gebühr erhoben. Nur auf spezielle Audio-Rohlinge, die für den Betrieb in Stand- Alone-Geräten für Audiodaten gedacht sind, ist die Abgabe in Höhe von zwölf Pfennig pro Spielstunde schon aufgeschlagen. Auch die Verkaufspreise für diese Geräte werden bereits inklusive Aufschlag (2,50 Mark pro Gerät) kalkuliert. Jetzt fordert die Gema 20,50 Mark pro CD-Brenner von Hewlett- Packard ein - rückwirkend vom 1. Januar 1998, so ComputerPartner. Bei einer geschätzen Verkaufszahl von einer Million Brennern in den letzten zwei Jahren in Europa würden sich dabei die Nachzahlungen auf rund 20 Millionen Mark summieren.

Ein Erfolg der Klage ist allerdings nicht absehbar, berichtet die Zeitschrift.

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