SZ: Telekom will Fremdinkasso einstellen

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Nach einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 22.10 will die Telekom AG ab April 2000 das Inkasso für die Gebühren der Konkurrenz nicht mehr übernehmen.

Die Zeitung beruft sich auf ein Schreiben, das am Donnerstag den privaten Telefongesellschafen zugegangen ist, die ihre Call-by-Call-Geschäfte über die Telekom abwickeln lassen.

Die Telekom beruft sich nach Angaben der SZ auf den Paragraph 15 der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV), der besagt, dass die Telekom in ihren Rechnungen zwar grundsätzlich die Entgelte für die sogenannten Call-By-Call- Verbindungen mit Hilfe anderer Netzbetreiber ausweisen muss, aber keine rechtliche Verpflichtung beeinhalte, zusätzlich auch das Inkasso sowie die Einzelverbindungsnachweise zu übernehmen.

Dazu gehört nach Ansicht der Telekom nicht der Einzug mittels Lastschriftverfahren sowie das unter Umständen notwenige Mahnverfahren.

Die Telekom weigert sich, so die SZ, sich noch länger mit der Kritik ihrer Kunden wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Fehlleistungen von Wettbewerbern herumschlagen zu wollen.

Ab dem 1. April sollen nun die Telefonrechnungen zwar die einzelnen Verbindungen und Kosten für den jeweiligen Call-by-Call Anbieter enthalten, aber nicht mehr eingezogen werden. Anstatt dessen werden dann die jeweiligen Kontodaten der Call-by-Call Anbieter angegeben. Der Kunde muss dann selbst überweisen bzw. den Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilen. Das problemlose und relativ anonyme Verfahren, nur durch die Eingabe einer Vorwahl Geld zu sparen, wäre damit dahin.

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