Virtuelles Schiedsgericht nimmt Arbeit auf
Das Online-Schiedsgericht Cybercourt der Gesellschaft für Computerrecht e.V. soll bei rechtlichen Streitigkeiten aus den Bereich der Informationstechnologie eine überparteiliche, schnelle und flexible Vermittlung ermöglichen.
Die Praxis zeige, so die Initiatoren, dass durch die neuen Techniken eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten entstehen. Beispielsweise können durch einfache Softwarefehler, die zum Ausfall oder Beeinträchtigung eines Unternehmens führen, Schäden in Millionenhöhe entstehen. Ein Streit über die Mangelhaftigkeit der Software und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen des Software-Erstellers sei vorprogrammiert und bedürfe schneller Entscheidung.
Auch im Internet sind eine Vielzahl von Rechtsverletzungen zu beobachten. Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte werden ebenso mißachtet wie der Daten- und Jugendschutz und die Regeln des lauteren Wettbewerbs.
Eine Verfahren vor Cybercourt habe dabei gegenüber den staatlichen Gerichten entscheidende Vorteile, denn Cybercourt werde mit technisch versierten und juristisch spezialisierten Schiedsrichtern besetzt, die das erforderliche Know-how besitzen, um dem Sachverhalt auf den Grund zu gehen, ihn zu beurteilen und gerechte Vergleichsvorschläge zu unterbreiten. Zudem könne Cybercourt kann von sich aus eigene Ermittlungen anstellen und das Verfahren sei schnell, da die Kommunikation per E-Mail erfolgt und Verhandlungen online in Chats stattfinden. Eine Teilnahme kann somit von jedem beliebigen Ort erfolgen.
Es müssen keine Prozeßvertreter bestellt und eingearbeitet werden, da die Parteien selbst ihre Darstellungen online vortragen können. Auch Reisekosten fallen so nicht an, womit das Verfahren kostensparend werde.
Da Cybercourt nur ein privates Schiedsgericht ist, kann es nur mit Einverständnis beider Parteien tätig werden. Eine "Klage" kann dann per E-Mail eingereicht werden. Das Verfahren wird durch gütliche Einigung oder Schiedspruch abgeschlossen. Ein Schiedsspruch hat dann die gleiche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil.
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