Verbot - Reg TP warnt vor alten Telefonen
Der Einsatz alter Schnurlos-Telefone nach dem CT1-Standard ist in Deutschland bereits seit dem 31.12.1997 nicht mehr erlaubt. Diese Geräte werden den heutigen Anforderungen nicht gerecht und sind zudem noch leicht abhörbar, das teilt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mit. Moderne DECT-Geräte hingegen bieten einen wesentlich besseren Abhörschutz und mehr Telefonkomfort für den Verbraucher, so die Reg TP weiter.
Nicht erlaubte Geräte der Baureihe CT1 sind, so die Regulierungsbehörde, an der Gerätekennzeichnung relativ leicht erkennbar. Das Posthorn, ein Z und eine Zulassungsnummer, die mit U oder V endet, erleichtert die Identifizierung dieser Geräte. Auch Schnurlos-Telefone mit den Zulassungsnummern A 200025 X, A 200027 X, A 200465 W oder A 200519 W, sowie Geräte mit der Bezeichnung Sinus 01 oder Sinus 01 LX bis Sinus 05 oder Sinus 05 LX dürfen in Deutschland nicht mehr betrieben werden. Ein weiteres Erkennungsmerkmal für den Verbraucher sei das relativ beachtliche Gewicht dieser Altgeräte.
Nur Schnurlos-Telefone mit den Gerätestandards DECT (Digital Enhanced Cordless Telecommunications), CT2 oder CT1+ (Cordless telephone) dürfen, so die Regulierungsbehörde, in Deutschland uneingeschränkt betrieben werden.
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