Bertelsmann: EU-Kommission gefährdet e-Handel
Eine scheinbar verbraucherfreundliche Änderung der Rechtsgrundlagen beim Internet-Handel gefährdet nach Einschätzung von Bertelsmann die Vielfalt des Angebotes im grenzüberschreitenden Netz.
Die EU-Kommission wolle, so Bertelsmann, noch kurz vor ihrem endgültigen Rücktritt Kunden von Internet-Anbietern die Möglichkeit eröffnen, jeweils im eigenen Heimatland ("Empfangslandprinzip") vor Gericht gehen zu können, wenn es zu Unstimmigkeiten bei der Abwicklung von e-Commerce-Geschäften kommt. Bertelsmann Multimedia-Vorstand, Dr. Klaus Eierhoff, dazu: "Dies klingt vordergründig vernünftig, widerspricht aber dem Geist des Binnenmarktes. Die aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission sind eine reale Gefahr für die Wachstumsbranche e-Commerce. Das enorme Potential dieses Marktes wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt."
Eierhoff weiter: "Eine solche Entscheidung wäre in Wahrheit ein Job-Programm für Juristen. Ein grenzüberschreitend tätiges Unternehmen würde dadurch gezwungen, sein digitales Angebot auf die rechtliche Zulässigkeit in jedem einzelnen der 15 EU-Mitgliedsstaaten überprüfen zu lassen." Die Rechtsunsicherheit und der hohe Aufwand für eine juristische Prüfung schränke die Investitionsbereitschaft im elektronischen Geschäftsverkehr stark ein und führe zu einer Reduzierung des e-Commerce-Angebotes. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen und Dienstleister könnten sich die finanziellen Lasten der juristischen Prüfung in einer Vielzahl von Ländern überhaupt nicht leisten, ganz abgesehen vom Zeitaufwand, den eine solche Prüfung erfordere, so der Bertelsmannsprecher.
Kritik übte Eierhoff auch an dem "abrupten Positionswechsel" der Kommission. Noch im Richtlinienentwurf zum elektronischen Geschäftsverkehr vom November 1998 wurde das "Ursprungslands-Prinzip" als grundlegendes Binnenmarkt-Prinzip festgeschrieben. Dies bedeute, daß das Recht des Mitgliedstaates gilt, in dem der Dienstleister niedergelassen ist. Davon wende man sich nun ab.
Bisher habe die Kommission trotz ihrer Beteuerungen um Transparenz in der Gesetzgebung die betroffene Multimedia-Industrie nicht konsultiert. "Offenbar will man vollendete Fakten schaffen, ohne sich durch den Sachverstand des Europäischen Parlaments oder der Industrie stören lassen zu wollen."
Kommentar:
Eierhoffs Kritik läßt allerdings Konstruktives vermissen, scheint hier eine Vereinheitlichung der Gesetze innerhalb der EU doch sinnvoller, als ein Abwälzen des Risikos auf einen der Handelspartner.
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