Telekom Austria muß "virtuell routen"

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Nach entsprechenden Anträgen des alternativen Netzbetreibers European Telecom (ET) hat die österreichische Regulierungsbehörde Telekom Control GmbH am Donnerstag einen Mandatsbescheid gegen die Telekom Austria (TA) erlassen, in dem die Regulierungsbehörde "Virtuelles Routing" anordnet. Gespräche, die wegen Überlastung der Verbindungsleitungen nicht über den gewählten Festnetzanbieter geführt werden können, müssen damit künftig von der Telekom Austria zu ihrem Ziel geroutet werden. Die Entscheidung sei, so ein Sprecher der European Telecom, in ihrer Tragweite bisher einzigartig in Europa.

Durch das Fehlen ausreichender Verbindungsleitungen sei es alternativen Festnetzbetreibern wie European Telecom bisher nicht möglich gewesen, genügend freie Verbindungen anzubieten. Um diesen Mißstand rasch zu beseitigen, habe die Regulierungsbehörde nun "Virtuelles Routing" angeordnet, kommentiert die European Telecom. Den Kunden werden dabei in jedem Fall nur die Gesprächsgebühren des jeweiligen Festnetzanbieters verrechnet.

"Für unsere Kunden bedeutet der Bescheid, daß es in Zukunft auch in den Hauptverkehrszeiten keine Besetzt-Zeichen mehr geben wird. Auch die Regionalzone kann nun endlich allen Kunden angeboten werden", zeigte sich Oliver Schmalholz, Geschäftsführer des privaten Festnetzanbieters European Telecom International, am Dienstag über die Entscheidung zufrieden. "Natürlich kann das aber nur eine Übergangslösung sein. Mittelfristig wird die Telekom Austria die in unserem Interconnection-Vertrag zugesicherten Leitungskapazitäten in ausreichender Menge zur Verfügung stellen müssen"/EM>, betonte Schmalholz.

Anfang Mai hatte die European Telecom bei der Regulierungsbehörde der Telekom Control zwei Anträge eingebracht, um gegen die Verletzung des Telekommunikationsgesetzes sowie des bestehenden Zusammenschaltungsvertrages durch die Telekom Austria (TA) zu protestieren. Die Regulierungsbehörde hatte daraufhin von Amts wegen ein Mißbrauchsverfahren gegen die Telekom Austria eingeleitet. Grundtenor der Beschwerden: Die vertraglich vereinbarten Leitungskapazitäten werden nicht geliefert.

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