Morddrohung per E-Mail: 2 Jahre Haft
Der ehemals an einer kalifornischen Universität eingeschriebene Täter hatte Professoren und Studenten spanischer Abstammung wiederholt eine E-Mail geschrieben, in der er ihnen mit Mord droht. Insgesamt erhielten seit März 1998 42 Professoren und 25 Studenten verschiedener amerikanischer Bildungseinrichtungen von ihm derartige E-Mails.
Trotz des Schuldeingeständnisses, daß der Beklagte erst aufgrund der erdrückenden Beweislast abgab, und einer öffentlichen Entschuldigung, verhängte der vorsitzende Richter die Gefängnisstrafe. Der Beklagte nannte auf Anraten seiner Anwälte Unreife und Frustration als Grund für die E-Mails.
Nach Verbüßung der Haftstrafe darf der Täter ein Jahr lang weder einen PC noch das Internet benutzen.
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