Vier Jahre Haft ohne Bewährung für Softwarepirat
Während des Prozesses, der Ende April begonnen hatte, wurden mehrere Sachverständigen-Gutachten und Zeugenaussagen gehört sowie zahlreiche Beweisstücke geprüft. Wegen der Dimension des Falles mit über 600.000 beschlagnahmten illegalen Produkten und einer Schadenshöhe von rund 120 Millionen Mark erließen die Richter eine Freiheitsstrafe, wie sie in Deutschland für ein Delikt aus dem Bereich Software-Piraterie noch nie zuvor vergeben wurde.
John S. bestritt bis zuletzt alle gegen ihn vorgebrachten Anklagepunkte und machte während der Verhandlungstage von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
In der Urteilsbegründung erklärte der vorsitzende Richter, daß in diesem Verfahren nur die in Deutschland anhängigen Delikte von S. verhandelt wurde und daher nicht das volle Strafmaß verhängt wurde.
Im Juli letzten Jahres war S. wegen des Verdachts auf organisierten Handel mit illegaler Software nahe der deutsch-niederländischen Grenze festgenommen worden. Die ermittelnden Behörden stellten damals in einem LKW und verschiedenen Lagerhallen im Raum Köln/Aachen mehrere hunderttausend CD-ROMs, Handbücher, Registrierkarten, Diskettenlabels und Echtheitszertifikate im Wert von insgesamt rund 120 Millionen Mark sicher. S. ließ die gefälschte Software in England produzieren und beabsichtigte, sie über die Niederlande auf den deutschen Markt zu bringen.
"Der Fall S. ist für uns in vieler Hinsicht einmalig – man bedenke die Menge der gefälschten Produkte, die Schadenssumme und die professionell organisierte Vorgehensweise des Drahtziehers", kommentiert Rudolf Gallist, Geschäftsführer Microsoft, die Urteilsverkündung.


