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Verbesserung von Verbraucherschutz bei E-Commerce

/ Jens Ihlenfeld
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Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin will den Verbraucherschutz im elektronischen Versandhandel verbessern – diesem Ziel dient ein jetzt vorliegender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Erweiterung der Fernabsatzrichtlinie.

"Wenn Waren und Dienstleistungen im klassischen Versandhandel oder z. B. im Internet bestellt werden, können Verbraucher sie in der Regel nicht vorher prüfen. Sie verhandeln auch nicht persönlich mit den Verkäufern, sehen sie nicht und müssen sich deshalb in jeder Hinsicht auf deren Angaben verlassen können. Umfassender Verbraucherschutz muß deshalb durch klare, auf diese Vertriebswege zugeschnittene Regeln gewährleistet sein", meint Däubler-Gmelin.

Eingeführt werden soll ein Widerrufsrecht, das bei Haustürgeschäften oder im Versandhandel längst besteht. Die Ausweitung der Fernabsatzrichtlinie, in der Regelungen für den elektronischen Handel bislang nicht explizit aufgeführt sind, ist das Ziel der Justizministerin. "Akzeptieren werden die Bürgerinnen und Bürger diese Technologien nur dann, wenn ihre Nutzung keine unbilligen Risiken birgt", erläutert Däubler-Gmelin.

Der Gesetzentwurf soll die EG-Fernabsatzrichtlinie vom Mai 1997 in nationales Recht umsetzen. Er sieht Verbraucherschutz vor allem durch umfassende Informationspflichten der Unternehmen und Widerrufsrechte der Verbraucher vor, die sich in Deutschland bereits in anderen Bereichen wie Haustürgeschäften oder Verbraucherkreditverträgen bewährt haben.

Im Gesetzesentwurf sind katalogartig Vertriebswege aufgelistet, die Liste reicht von Briefen, Telefonkontakten, Telefax, E-Mail, Internet bis zum Videotext.

Der Entwurf enthält zudem Regelungen über unverlangte Warensendungen, unerbetene Werbung und über die Freistellung des Verbrauchers beim Mißbrauch einer Kredit- oder EC-Karte.

Der Gesetzentwurf kann auf den Internetseiten(öffnet im neuen Fenster) des BMJ als PDF-Datei eingesehen werden.

Kommentar:
Die Gleichstellung von Online-Geschäften mit Haustürgeschäften stellt den Verbraucher deutlich besser als bisher, wird die vom Verbraucher abgegebe Willenserklärung zu dem entsprechenden Fernabsatzvertrag dann erst nach 7 Werktagen gültig. Allerdings wird es wohl noch eine Weile dauern, bis der Entwurf zum Gesetz wird – angepeilt ist der 5. Juni 2000.


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