Entgeltantrag "Atypischer Verkehr" abgelehnt

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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat den Entgeltantrag "Atypischer Verkehr" der Deutschen Telekom AG vom 16. März 1999 abgelehnt. Bei den Zusatzkosten für atypischen Verkehr handelt es sich um Investionskosten der DT AG, welche nicht durch die derzeit geltenden Entgelte für Zusammenschaltungen (im Durchschnitt 2,7 Pf/Min) abgedeckt sind. Die Telekom wehrte sich gegen "atypische Verkehrsströme" der Verbindungsnetzbetreiber, die mit nur wenigen Zusammenschaltungspunkten mit dem Netz der DT AG verursacht würden.

Die RegTP begründete ihre Ablehnung mit einer nicht verursachungsgerechten Zuordnung der Kosten der DT AG auf die Interconnectionpartner; auch war es nicht gelungen, die Ermittlung der Zusatzkosten nach objektiven Maßstäben zu belegen.

Die Regulierungsbehörde bestätigt damit ihre bereits im Sommer 1998 vorläufig getroffenen Entscheidung.

"Auch das ab dem Jahr 2000 geltende neue Interconnection-Regime wird diesem Gesichtspunkt zusätzlich Rechnung tragen, beispielsweise durch Sachverhalte wie Mindestvertragsdauer oder Mindestverkehrsmenge, wenn diese Elemente notwendig sind, um ein Investitionsrisiko der DT AG abzudecken", so Klaus-Dieter Scheurle, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post heute in Bonn.

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