Telekom - keine Gebühren für Telefonsex
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hat die Deutsche Telekom AG keinen Anspruch auf Gebühren, die durch Telefonsex entstehen.
Aus dem am Freitag abend veröffentlichten Urteil geht hervor, daß das Geschäft mit Telefonsex hierzulande sittenwidrig und damit nichtig ist. Da die Telekom nicht nur die für solche Gespräche erforderlichen technischen Möglichkeiten bereitstellt, sondern zudem als Inkassostelle auftritt, beteiligt sich daher "in vorwerfbarer Weise an der kommerziellen Ausnutzung eines sittenwidrigen Geschäfts" (AZ: 9 U 252/98).
Damit änderte die Instanz eine gegensätzliche Entscheidung des Landgerichts Stuttgart ab und befreite den Kunden von der Zahlung der Gebühren.
Vertreten wurde die Telekom in dem Verfahren von der Kanzlei Rezzo Schlauch & Kollegen. Schlauch ist Fraktionsvorsitzender der Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag.
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