DMMV jetzt gegen unerwünschte Werbe-eMails
Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) setzt sich dafür ein, daß Werbe-eMails nur an Nutzer versandt werden dürfen, die sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben ("opt-in" Verfahren). Im Hinblick auf die Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs (Electronic Commerce) auf europäischer Ebene vertritt der dmmv somit eine Position, die die Selbstbestimmung des Nutzers unter Zugrundelegung der Besonderheit des Kommunikationsablaufs im Internet respektiert und dabei die Akzeptanz und Wirkung von eMail-Werbeaussendungen fördert.
Um das Internet und die Nutzer vor sinnloser Belastung durch unverlangte Werbeemails zu schützen und gleichzeitig die Freiheit der kommerziellen Kommunikation zu gewährleisten, fordert der dmmv folgende Regelungen:
- Werbeemails dürfen nur an Nutzer versandt werden, die sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben, eMails vom aufgeführten Anbieter bzw. von der benannten Liste (Mailingliste, Themenlisten, Sammellisten, etc.) empfangen zu wollen ("opt-in" Verfahren).
- Der Eintrag durch den Nutzer muß vom Betreiber des Listservers durch eine Begrüssungsemail an den neuen Teilnehmer bestätigt werden.
- Die daraufhin versandten E-Mails müssen mit dem Namen der Mailingliste (z.B.:"Auto-Markt", etc.) im Betreff gekennzeichnet sein.
- In der Begrüßungsemail muß die Prozedur des Austragens beschrieben sein. Nutzer, die sich unter Verwendung des entsprechenden Testes (z.B.:"unsubscribe" im "Betreff"-Feld) aus der Liste austragen, müssen aus dieser Liste binnen 24 Std. gelöscht werden.
- Der Urheber der Werbeaussendung muß kenntlich sein ("Impressumspflicht" mit vollständigem Namen, Rechtsform, postalischer Adresse, URL und eMail sowie mit allen Pflichtangaben für Geschäftsdrucksachen nach dem im Herkunftsland gültigen nationalem Recht).
Damit schwenkt der dmmv(öffnet im neuen Fenster) um und schließt sich den Forderungen vieler Internetnutzer und Provider an. Zunächst hatte der Verband eine Lösung präferiert, die eine Aussendung von unerwünschten Werbe-eMails erlaubt, sofern diese eine bestimmte Größe nicht überschreiten und als Werbung gekennzeichnet sind.
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