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spartips.com: Abgemahnt wegen Link

/ Christian Klaß
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Der Betreiber des Internet-Angebotes Spartips.Com(öffnet im neuen Fenster) hat sich durch einen Link auf ein Programm zur Telefontarif-Berechnung eine Abmahnung durch den Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth eingefangen. Begründet wurde die Abmahnung durch Verlinkung eines Tarifprogramms, das durch ein eingetragenes Warenzeichen geschützt ist.

Neben der geforderten Unterlassungserklärung, die den Unterzeichnenden verpflichtet, den Namen nicht mehr zu verwenden, enthielt die Abmahnung die Aufforderung nach der Anerkennung von Schadensersatzansprüchen.

Eine Suchmaschinen-Recherche von Spartips.Com ergab, daß etwa 80 weitere Internet-Angebote in vergleichbarer Weise auf das Programm verweisen. Hierzu Thomas Benner, einer der Betreiber des Angebotes: "Wir sind gerne bereit, Links aus unserem Angebot zu entfernen, auch dann, wenn wie in diesem Fall kein rechtlicher Anspruch darauf besteht" . Der Anbieter sieht sich nicht in der Lage, vor jedem Bericht eine Warenzeichenrecherche durchzuführen. "Falls die Klägerin in dem Prozeß recht bekommen sollte, entspräche dies einem Maulkorb fürs Internet" , so Benner weiter.

Kommentar:
Der Fall läßt auf den ersten Blick RA Gravenreuth im Zwielicht erscheinen - aber er nutzt nur geschickt, wozu ihm das deutsche Recht einen Freibrief ausstellt. Markenrechte sind ein schützenswertes Gut, doch im Sinne der Väter des Gesetzes stand sicherlich nicht, die Einkommen von Rechtsanwälten zu erhöhen, sondern die begründeten Schutzrechte der Markeninhaber zu wahren.


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