Urheberabgaben auf Netzanschlüsse ?

Plant Copyright-ErweiterungDie internationalen WIPO-Verträge zum Copyright von 1996 über Darbietungen und Tonträger sollen zügig in deutsches Recht umgewandelt werden, erklärte Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin auf einem Fachkongreß in Berlin.
Die Bundesregierung will damit Kreativen, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen das alleinige Recht zur Veröffentlichung ihrer Werke und Produkte im Internet einräumen.
Vieles spräche dafür, auch "das Sichtbarmachen auf dem Bildschirm als Vervielfältigung zu werten und als solche in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen", so Däubler-Gmelin. Deutsches Urheberrecht käme dann für Online-Nutzungen zur Anwendung. Das wäre auch eine Gesetzesgrundlage, um Netzanschlüsse, zur Zeit ISDN-Karten und Modems, sowie Betreiber von öffentlichen Netzzugängen - etwa in Internetcafés - mit Urheberabgaben zu belegen, erklärte die Ministerin weiter.
Kommentar:
Eigentlich eine gute Idee, Künstlern mehr Schutzrechte für ihre Werke einzuräumen - ob diese Maßnahmen allerdings zu signifikanten Einkommenserhöhungen der Urheber führen ist stark zu bezweifeln angesichts der starken Position der Vermarktungsgesellschaften.
Die schon jetzt auf Kopierer, Faxgeräte, Scanner, Video- und Audioleercassetten erhobenen Pauschalgebühren werden bald auch auf CD-Brenner, Rohlinge und ähnliche Medien erhoben werden und als Entschädigung für die zu erwartenden privaten Kopien unter den Urhebern verteilt.
Die Aufregung und Sorge um massive Verteuerngen ist unbegründet, weil die erhobenen Beträge im Pfennigbereich bei den Medien und bei Geräten im kleinen zweistelligen DM-Bereich liegen dürften.
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