Verbraucherschutz verklagt MobilCom
Wie der Berliner Tagesspiegel berichtete, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die MobilCom AG vor dem Flensburger Landgericht verklagt.
Man habe MobilCom abgemahnt und konnte sich außergerichtlich einigen, zitiert die Tageszeitung Helga Zander-Haytt von der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale wirft MobilCom vor, daß der Standard-Einzelverbindungsnachweis (EVN) auf den Mobilfunkrechnungen nicht den Anforderungen der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung entspricht. Auch Cellway wurde aus diesem Grunde verklagt.
Bemängelt wird, daß im EVN nicht die angewählten Rufnummern und keine Einzelpreise für jedes Gespräch ausgewiesen werden. Für diese Informationen berechnete MobilCom zusätzlich 5,80 DM im Monat für die sogenannte Komfortabrechnung.
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