Erster funktionierender N64 Emulator
Der gepackt knapp 171 Kb große Emulator läuft unter Windows 95/98 sowie NT 4.0. Er setzt eine 3Dfx Voodoo Karte für das bilineare Filtering des N64 zwingend voraus. Bereits eine einfache Voodoo 1 sollte ausreichend sein. Nach dem Start lassen sich bequem die auf der Festplatte vorhandenen N64 Spiele durch einen einfachen Doppelklick starten. Weitere Optionen wie die Wahl der Auflösung (1024x768 sind zur Zeit das Maximum), oder die Wahl des Eingabemediums lassen sich bequem über Pulldownmenüs einstellen.
Auch wenn noch nicht alle Spiele funktionieren, so zeigt der UltraHLE doch sehr deutlich, daß die Emulation des N64 auf modernen PC's ohne weiteres möglich ist. Während ältere Konsolen wie das Super Nintendo oder der Game Boy sich schon seit längerer Zeit perfekt auf dem PC emulieren lassen, galten neuere Konsolen wie Sonys Playstation oder das N64 von Nintendo als unmöglich zu emulieren.
Während Emulatoren wie PSEmu Pro(öffnet im neuen Fenster) oder Bleem(öffnet im neuen Fenster) das für die Playstation bald widerlegten, fehlte noch immer ein funktionierender Emulator für das N64. Das ist nun vorbei.
Für den Betrieb des UltraHLE ist kein BIOS nötig wie zum Beispiel beim Playstation Emulator PSEmu Pro(öffnet im neuen Fenster) der auch schon in der Lage, ist etliche Playstation Spiele, darunter Tekken 3 und Grand Turismo, in akzeptabler Qualität abzuspielen.
Heute äußerste sich auch Nintendo – erwartungsgemäß nicht sonderlich begeistert – zum neuen Emulator. Nintendo ist wenig erfreut über den UltraHLE, wie es die Szene zu sein scheint. So ließ ein Sprecher verlauten der Nintendo 64 Emulator verletze Nintendos geistiges Eigentum und diverse Copyrights. Außerdem würde mit dem Emulator Nintendos Kopierschutz-System umgangen. Der Emulator sei illegal.
Ob der Einsatz des Emulators völlig legal ist – bislang wurde das nicht eindeutig geklärt. Der Rechtsprechung nach dürften Emulatoren an sich nicht illegal sein. Sicher ist hingegen: Die Nutzung von ROM's, also den Dateien die entstehen, wenn man den Inhalt der N64 Module mit geeigneter Hardware auf dem PC ausliest, ist nur legal, solange man auch ein Original des Spiels besitzt.
Nach der Veröffentlichung des Emulators setzte so ein Run auf die illegalen Seiten im Netz ein, die diese ROMs zum Download anboten. Die Autoren des UltraHLE sahen sich gezwungen, den Emulator vorläufig nicht mehr zum Download anzubieten. Es wäre schade, wenn das Emulatorprojekt aus derartigen Gründen eingestellt werden müßte, ist er doch schon jetzt ein Meisterstück der Programmierkunst.
Auf der offziellen Webseite des UltraHLE läßt sich nachlesen das die Entwicklung bis auf weiteres "discontinued", also unterbrochen wurde.
Hier finden Sie einige Screenshots zum N64 Emulator.