Entscheidung zum Teilnehmeranschluß bis 8. Februar
Nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichtes Köln vom 20. Januar 1999 muß die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bis zum 8. Februar 1999 eine endgültige Entscheidung über die Festsetzung der Mietpreise zur Teilnehmeranschlußleitung auf der Basis des bis zur Entscheidung gegebenen Erkenntnisstandes herbeiführen.
Mannesmann Arcor hatte unmittelbar nach dem Zurückziehen des letzten Antrages durch die Deutsche Telekom AG am 27. November 1998 eine Klage beim VG Köln eingereicht mit dem Begehren, die Regulierungsbehörde zu verpflichten, unverzüglich die Mietpreise für eine Dauer von 2 Jahren festzusetzen. Entscheidungsgrundlage sollte nach Auffassung von Mannesmann Arcor der damalige Entscheidungsstand sein. Arcor war mit seiner Klage vor dem VG Köln damit teilweise erfolgreich gewesen.
Auch wenn die Rechtsauffassung der Behörde nicht in allen Punkten durch das Verwaltungsgericht geteilt wird, ist dennoch zu begrüßen, daß diese Entscheidung zugunsten des Wettbewerbs gefallen ist. Auch stärkt der Beschluß die Position der Regulierungsbehörde als unabhängiges Entscheidungsorgan, sagte Klaus-Dieter Scheurle, Präsident der RegTP.
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