dmmv - Klarstellung zu eMail-Werbung
Nachdem eine Pressemitteilung vom Montag für Aufsehen gesorgt hat (siehe auch Werbe Emails bald erlaubt? ), ist man beim Deutschen Multimedia Verband (dmmv) offensichtlich bemüht, die "unglückliche" Formulierung ins rechte Licht zu rücken.
"Der dmmv weiß um das Belästigungspotential unkontrollierter Werbeemails für den Nutzer; neben dem Schutz der informativen Selbstbestimmung des Nutzers muß jedoch auch die Freiheit der kommerziellen Kommunikation gegeben sein. Die Diskussion um den Schutz beider Interessen steht noch am Anfang. Der dmmv lädt alle Beteiligten dazu ein!"
Man habe sich bei der EU-Kommission nicht für die Freigabe von eMail-Werbung eingesetzt. Vielmehr hatte der dmmv die Gelegenheit, auf die Grundentscheidungen zum Inhalt des Entwurfs der E-Commerce-Richtlinie im Vorfeld der Erstellung des Textentwurfs Einfluß zu nehmen. Die Gesprächspartner des dmmv beabsichtigten zu diesem Zeitpunkt, eine völlige Freigabe von eMail-Werbung im Richtlinienentwurf zu verankern. Demgegenüber
forderte der dmmv, Werbesendungen zumindest als solche zu kennzeichnen. Diese Anregung ist dann auch in den Richtlinienentwurf eingeflossen. Die darüber hinaus vom dmmv geforderte Volumenbegrenzung von 5 KB ist in diesen Entwurf allerdings nicht aufgenommen worden. Allerdings steht es nach dem jetzigen Vorschlag Mitgliedsstaaten frei, strengere Regelungen zu erlassen oder anzuwenden.
Allerdings stellt der dmmv klar, daß man keineswegs für ein generelles Verbot von eMail-Werbung in der EU eintritt. Als Gründe führt der dmmv an:
Allerdings setzt die jetzige Richtlinie, vorausgesetzt sie wird in dieser Form verabschiedet und umgesetzt, entsprechende Filtermöglichkeiten auf Seiten des Empfängers voraus. Zwar besitzen die meisten eMail-Clients entsprechen Funktionen, jedoch darf man davon ausgehen, daß die meisten Einsteiger diese Möglichkeiten nicht auszuschöpfen wissen.
Ungelöst ist bisher das Problem der Download-Kosten, wie auch der dmmv einräumt. Die vorgeschlagenen geeigneten Gegenstrategien scheinen jedoch eher fadenscheinig.
Das selektive Abrufen von eMails ist zwar möglich, setzt jedoch einen IMAP4 fähigen Client und Server voraus. Die kosten für die Einrichtung der entsprechende Software würde in diesem Fall zu Lasten der Provider und damit im Endeffekt zu Lasten der User gehen. Gleiches gilt für die Envelope-Kennzeichnung.
Zu guter Letzt zieht der dmmv die Möglichkeit von sogenannten Opt-in-Listen in Betracht. Hier können sich Nutzer bei Anbietern eintragen, um von diesen auf eigenen Wunsch Werbung zu erhalten. Jedoch wird dieses Verfahren bereits praktiziert und der Wunsch der Werbewirtschaft nach unverlangter eMail-Werbung steht dem offensichtlich entgegen.
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